Richtig bei der Krankenkasse krankmelden?

Bei der Krankenkasse krankmelden – Mit dem 1. Januar 2016 haben sich grundlegende Veränderungen im Hinblick auf den Krankenschein ergeben. In diesem Ratgeber gehen wir der Frage auf den Grund: Muss ich mich bei der Krankenkasse krank melden? Sie erfahren hier, wie Sie garantiert pünktlich Ihr Krankengeld erhalten. Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps, wie Sie die Höhe des Krankengelds schon jetzt berechnen können. Unsere Aussagen basieren auf der Gesetzesgebung und dem Rat von Fachexperten sowie Rechtsanwälten.

bei der Krankenkasse krankmelden - Was Sie wissen sollten

Muss ich mich bei der Krankenkasse krankmelden?

Ja, Sie müssen sich bei der Krankheit sofort beim Chef und schnellstmöglich auch bei der Krankenkasse krank melden. Das ist die Voraussetzung für eine pünktliche Zahlung Ihres Einkommens sowie des Krankengeldes.

 Das Krankengeld um fast 70 % des Einkommens.

Wer zahlt bei Krankheit?

Jeder Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann, hat von Gesetzes her das Recht auf eine Lohnfortzahlung und Krankengeld. Zunächst erfolgt die Lohnfortzahlung vom Chef. Vorausgesetzt Sie haben pünktlich die Krankmeldung bzw. den gelben Schein abgegeben. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, tritt die Krankenkasse ein und zahlt einen gewissen Prozentsatz Ihres Einkommens. So können Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen auch in der Zeit der Krankheit begleichen, ohne Risiken eingehen zu müssen.

 Zunächst zahlt ihr Chef. Sechs Wochen später die Krankenkasse.

 Die allgemeine Pflicht zur Vorlage der AU

Hinter der AU verbirgt sich die Krankmeldung. Diese wird als gelber Zettel bezeichnet, der spätestens am dritten Tag beim Chef vorliegen muss. Bei den Krankenkassen gilt diese Frist nicht. Dennoch ist es ratsam, den Schein ebenso pünktlich einzusenden. Dieser sollte spätestens eine Woche nach der eigentlichen Krankmeldung bei Ihrer Krankenkasse vorliegen.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, sich schnellstmöglich krank zu melden.

Was beinhaltet der Krankenschein?

Auch für die Krankmeldung und den Krankenschein gelten neue Regeln. So besteht dieser Schein bzw. die AU ab sofort aus drei verschiedenen Abschnitten:

  1.  Zunächst beinhaltet Ihre Krankmeldung den Absatz für den Arbeitgeber. Hier macht der Facharzt noch keine Aussagen zur Diagnose, sondern nur zum Zeitpunkt der Erkrankung.
  2.  Der zweite Abschnitt gehört der Krankenkasse. Hier befinden sich ein Kürzel mit der Diagnose, das wiederum verschlüsselt ist.
  3.  Der dritte Abschnitt ist für den Arbeitnehmer und den Erkrankten. Heften Sie diesen in Ihre persönlichen Unterlagen.

Wer mehr über die gesetzlichen Regeln erfahren möchte, findet hier konkrete Informationen im Entgeltfortzahlungsgesetz sowie im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.

Bei der Krankenkasse krankmelden – zu spät – was passiert?

Grundsätzlich sind Versicherte verpflichtet, sich ausreichend zu bemühen, die Krankenkasse rechtzeitig zu informieren. Andernfalls gibt es das Krankengeld nicht pünktlich. Diese Voraussetzungen sind bindend für eine erfolgreiche Kooperation. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihr Chef die AU an ihre Krankenkasse sendet. Das ist falsch! Die Übersendung ist die Pflicht jedes Arbeitnehmers. Nehmen Sie diese ernst, andernfalls drohen finanzielle Konsequenzen. Außerdem können Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihr Arzt die AU an Ihre Krankenkasse weiterleitet.

 Sie sind dazu verpflichtet, schnellstmöglich die Krankheit bei der Krankenkasse zu melden.

Auch die Ausrede, ein Brief wäre nicht rechtzeitig angekommen, ist nur bedingt gültig. Zumal viele Krankenkassen mittlerweile einen sehr gut funktionierenden Onlinedienst anbieten. Das bedeutet: Die AU kann ab sofort auch digital übermittelt werden.

Eine formlose E-Mail wird nicht ausreichen.

Sonderfall: Erkrankungen im Ausland

Auch hier gilt, Sie müssen sich mit allen Mitteln darum bemühen, die Krankmeldung an die Krankenkasse weiterzuleiten. Auch wenn wir hier keine festen Fristen liefern können. Dann doch wohl den Hinweis, dass es die Möglichkeit gibt, per E-Mail oder telefonisch zunächst eine Krankmeldung durchzugeben. Obendrein unterstützen Krankenkassen ihre Versicherten mit Auslandskrankenversicherungen, die im Notfall helfen.

 Auch im Ausland gelten die Fristen für die Krankmeldung.

Bei Krankenkasse krankmelden: Diese Angaben dürfen nicht fehlen!

Prinzipiell wissen die behandelnden Ärzte, wie sie eine ordentliche Krankmeldung erstellen. Dennoch ist es hilfreich, die erforderlichen Grundsätze zu kennen. So dürfen niemals die Erstbescheinigung und jede Folgebescheinigung verloren gehen. Obendrein muss die Krankmeldung die Information enthalten, seit wann Sie arbeitsunfähig sind.

Eine Rückdatierung des Krankenscheins ist nicht zulässig. Nur in Ausnahmefällen kann dies erfolgen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber.

Zudem sollte die Dauer im Voraus niemals für mehr als zwei Wochen bescheinigt sein. Daneben benötigt die Krankenkasse auch die Diagnose in ICD Form. Das ist die Abkürzung für eine international zulässige Klassifikation der Krankheiten.

bei der Krankenkasse krankmelden

Diese Informationen unbedingt an die Krankenkasse weiterleiten

Es gibt wichtige Infos, die Sie der Krankenkasse niemals vorenthalten sollten. Andernfalls würde der Anspruch auf Krankengeld erlischen. Es handelt sich hierbei um eine mögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn diese in den Zeitraum vor dem Auslaufen der Krankschreibung fällt.

Arbeitsunfälle sind ebenfalls wichtige Mitteilungen für Ihre Krankenkasse.

Sicherheitshalber sollten Sie diese persönlich weiterleiten. Hinzu kommt eine Erkrankung, die in den ersten vier Wochen Ihrer Anstellung erfolgt.

Fazit: Muss ich mich bei der Krankenkasse krankmelden?

Zusammenfassend müssen sich Arbeitnehmer bei ihrem Chef und bei der Krankenkasse schnellstmöglich krankmelden. Die Krankmeldung sollte innerhalb von drei Tagen beim Chef vorliegen und innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse. Konnte nachgewiesen werden, dass Sie sich nicht ausreichend bemüht haben, droht schlimmstenfalls die Abmahnung und bei der Krankenkasse der Wegfall der Zahlungen.

Umgehen Sie diese finanziellen Risiken, indem Sie die oben genannten Hinweise befolgen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bei Fragen und Problemen sofort persönlich den Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen. Gerade die großen Kassen haben zumeist in Ihrer Nähe Beratungsstellen.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin, um sich ausreichend zu informieren.