Gesetzliche Krankenversicherung – Die Funktion

Seit Jahren gewährt die gesetzliche Krankenversicherung ihren Kunden eine umfassende medizinische Versorgung. Für die Leistungen und Services gelten hohe Standards – die ohne Unterschiede Menschen mit einem höheren und mit einem niedrigen Einkommen zusteht. 1883 wurde die Krankenversicherung eingeführt und verzeichnet mittlerweile circa 51 Millionen Mitglieder. In Österreich nennt man sie Krankenkassa – doch eines haben alle Versicherung gemeinsam: Die Kassen übernehmen die Kosten für die verordneten ärztlichen Leistungen, die im Katalog geregelt sind.

gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse – © Kzenon

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Heute ist die gesetzliche Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Die folgenden Teilbereiche gehören ebenso dazu:

  • Pflegeversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung,
  • Rentenversicherung.

Prinzipiell soll kein Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständiger unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten – vorausgesetzt Sie haben Ihre Beiträge regelmäßig gezahlt und erfüllen die Voraussetzungen. Obendrein gibt es bestimmte Voraussetzungen, die zu einer freiwilligen Mitgliedschaft führen. Diese geht wiederum auf spezifische Basics zurück.

Am 15. Juni 1883 hatte Otto von Bismarck das Gesetz für die Krankenversicherung der Arbeiter herausgebracht, mit dem Ziel eine feste und treue Arbeiterschaft zu sichern. So sollte sich zum einen der Staat von innen her sanieren und zum anderen die Arbeitnehmer, die vonseiten Ihres Arbeitgebers sichere Sozialleistungen zu erwarten hatten.

Insbesondere Menschen mit einem geringen Einkommen profitieren von einem gesicherten Sozial- und Krankensystem.

Wobei nicht jedem das Glück zuteil wurde, die Leistungen der Krankenversicherungen zu genießen, denn zunächst gehörten alle Arbeitnehmer zu den Mitgliedern, die monatlich 2.000 Reichsmark nach Hause brachten. Zudem sollten diese Arbeiter in den folgenden Sparten tätig werden:

  • Eisenbahn und Bergbau
  • Handwerk und Industrie
  • Dampfschifffahrt

Wurde ein Arbeiter damals krank, erhielt er 13 Wochen Krankengeld, das auf den Standard Tagelohn kommt. Obendrein hat die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Arzneimittel und die Behandlung durch den Arzt übernommen. Dabei hatte der Arbeiter zwei Drittel der GKV Beiträge bezahlt und der Chef ein Drittel. 1911 wurde das Gesetz auf alle Angestellten ausgeweitet, was den Kreis der Mitglieder erhöhte.

Welche Leistungen deckt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab?

Im 5. Sozialgesetzbuch finden Sie alle Leistungen, die mit der Mitgliedschaft abgedeckt sind. Während das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Prinzip der Sachleistungen funktioniert. Gesetzliche Krankenversicherung und deren Leistungen:

  • Vorsorge für die ganze Familie
  • Verhütung
  • Prophylaxe vor Zahnerkrankungen
  • Selbsthilfe, Schutz und Prävention
  • Behandlungen von Krankheiten
  • Früherkennung von Erkrankungen
  • Krankengeld für den Versicherten
  • Mutterschaft und Entbindung

Gemeinsam mit dem Bundesausschuss hat man die Prinzipien der Versicherung ausgearbeitet, wobei nur die zugesicherten Geldleistungen direkt ausgezahlt werden. Deswegen machen die Wahlleistungen den eigentlichen Unterschied zwischen den Kassen, sie weichen voneinander ab.

Dafür zahlen Sie einen Wahltarif, der ebenso abweicht. Es gehört zu den erklärten Aufgaben der Krankenkasse, dafür zu sorgen, dass die Versicherten die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Im Falle einer Krankheit sollen eine Behandlung, Therapie und Diagnostik eine möglichst zügige Heilung erreicht werden.

Welche gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gibt es?

  • EK: Ersatzkassen
  • BKK: Betriebskrankenkassen
  • IKK: Innungskrankenkassen
  • KBS: Knappschaft
  • AOK: Ortskrankenkassen

Außerdem unterscheiden sich die Ortskrankenkassen im Hinblick auf die Bundesländer. Wohingegen die Knappschaft zunächst die Kasse für die Arbeiter des Bergbaus war und 2007 für die Allgemeinheit geöffnet wurde. Tatsächlich haben die einstigen Entscheidungen für die Versicherten keine Bedeutung. Es gibt insgesamt 117 Krankenkassen, 11 Ortskrankenkassen und 92 Betriebskrankenkassen sowie 6 Innungskrankenkassen. Hinzu kommen 6 Ersatzkassen, eine Knappschaft und eine landwirtschaftliche Krankenkasse.

Seit dem Jahr 2009 fließt der einheitliche Beitragssatz in die gesetzliche Krankenversicherung und wird gleichsam in einen Gesundheitsfonds eingezahlt und auf alle verteilt. Demzufolge gibt es für die Krankenkassen mit besonders vielen Mitgliedern mehr, als die Vertreter mit weniger Mitgliedern. Auf diese Weise möchte man einen Zustand der Gerechtigkeit herstellen.

Basics: Krankengeld und Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten

Grundsätzlich gibt es für jede gesetzliche Krankenkasse einen Leistungskatalog, in den Sie mindestens einen Blick werfen sollten. Erst dann wissen Sie, welche Behandlungen im Krankenhaus, Arzneimittel und Zuschüsse Ihnen zustehen. Zu den wichtigsten Grundleistungen zählt immer noch das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld.

Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig und erhalten in regelmäßigen Abständen ein Attest vom behandelnden Arzt? Dann gehört eben diese Bescheinigung innerhalb der folgenden sieben Tage spätestens zur Krankenkasse und auf direktem Wege zum Chef.

Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie pünktlich und ohne Abzüge Ihr Krankengeld erhalten. Obendrein macht es keinen Unterschied, ob Sie sich gerade im EU Ausland befinden. Alle Leistungen stehen Ihnen weiterhin zu.

Deutliche Unterschiede in den freiwilligen Zusatzleistungen

Eklatante Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Zusatzleistungen, die bei der Krankenkasse freiwillig sind. So bieten die leistungsstarken Testsieger unter den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung alternativer Heilmethoden.

Aber auch die professionelle Zahnreinigung und einer Zuschuss zu Haushaltshilfen gehören nicht zum grundlegenden Leistungskatalog. Hier lohnt es sich, einmal öfter hinzusehen, bevor Sie schnell einen Vertrag mit der Krankenkasse unterzeichnen.

 Achten Sie bei der Auswahl der gesetzlichen Krankenkasse vor allen Dingen auf die Zusatzleistungen. So unterstützen einige Versicherer auch alternative Heilmethoden.

Die gesetzliche Krankenkasse: Wie Sie den Beitrag richtig berechnen?

Mit dem Jahr 2011 ist alles einfacher geworden. Denn ab sofort gilt nur noch ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Prinzipiell werden 15,5 % vom Bruttoeinkommen berechnet. 7,3 % übernimmt der Chef, den Rest zahlen Sie. So beträgt der Anteil an der Krankenversicherung 8,2 %. Die Pflicht-Grenzen für die Versicherungen sind deutschlandweit einheitlich und übersichtlich geregelt.

So sind Sie bis zu einem Monatseinkommen von 4350 € dazu angehalten, sich gesetzlich versichern zu lassen. Danach steht Ihnen die Entscheidung frei zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu wählen. Anders verhält es sich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Darunter ist ein Verdienst im Jahr zu verstehen, der nur noch ein Höchstbetrag vom Bruttolohnbetrag abgezogen wird.

 So zahlen Sie ab einem Jahresverdienst von 47.250 € den maximalen Höchstbetrag von 610,31 €. Die Beiträge werden danach nicht weiter steigen, auch wenn ihr Lohn steigt.

Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben die privaten Versicherer keinen festen Leistungskatalog. Hier bestimmt der Versicherte selbst über die Leistungen, die seinen eigenen Bedürfnissen und Wünschen entgegenkommen. In der Fachsprache ist vom Leistungspaket die Rede, darin enthalten ist das heiß geliebte Einzelzimmer, das privat Versicherte im Krankenhaus zugesichert bekommen ebenso wie die Behandlung von Chefarzt.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

Arbeitgeber dürfen sich erst ab der oben genannten Grenze privat versichern lassen. Selbständigen und Freiberuflern steht es im Grunde frei, eine private Krankenversicherung auszuwählen.

Achtung: Nicht alle Familienmitglieder sind automatisch privat mitversichert. Darüber hinaus gibt es das Prinzip der Kostenerstattung.

Das bedeutet: Sie erhalten vom Arzt die Rechnung, senden diese an die private Krankenversicherung und erhalten die Kosten auf Ihr Konto. Auch wenn sich das Vorurteil hartnäckig hält, muss kein privat Versicherter in Vorleistung gehen.

Detaillierte Informationen gibt es direkt beim Verband der privaten Krankenversicherungen, die insbesondere mit individuellen Vorteilen und Services punkten. Auch hier lohnt ein Vergleich zwischen den unterschiedlichen Versicherern, um die Top Leistungen mitzunehmen.

 Zunehmend stehen die privaten Krankenversicherungen in der Kritik. Dabei müssen etliche nicht in Vorleistung gehen. Auch die Tarife haben sich eingepegelt.

 Grundschutz und Premium Tarife

Bevor Sie bei einer privaten Krankenversicherung einen Tarif auswählen, sollten Sie unbedingt die Leistungen auswählen, auf die Sie besonders viel Wert legen. Gerade wenn Sie bestimmte Leistungen nur sehr selten in Anspruch nehmen, könnten Sie darauf verzichten und bares Geld sparen.

Wobei gerade die Behandlungen vom Zahnarzt in den Grundleistungen inbegriffen sein sollten. In den letzten Jahren haben sich einige Kürzungen im Hinblick auf die Leistungen ergeben, wobei die Grundschuld leicht geblieben ist.

 Es sollte bei der Wahl der privaten Krankenversicherung nicht immer nur der Beitrag entscheiden, sondern die Behandlungen und Leistungen.

Derzeit sind ca. 8,83 Millionen Menschen bei den privaten Krankenversicherungen: Stand 2015. Der derzeitige Marktführer ist die DEVK mit über 2 Millionen vollversicherten Mitgliedern. Dennoch muss man sagen, dass gerade der Bestand rückläufig ist.

Dabei liegt es nicht zwangsläufig an den Leistungen der privaten Krankenversicherung, sondern an der Versicherungspflichtgrenze, die 2007 auf 57.600 € brutto im Jahr angestiegen ist. Da muss ein Versicherter schon einiges nachhause tragen, bevor er zum privaten Anbieter wechseln kann. Werfen Sie einen Blick auf die Leistungen im Alter, da sich hier Kostenfallen verstecken.

 Fazit:  Was Sie beachten sollten, gesetzlichen Krankenkasse?

Grundsätzlich propagiert die gesetzliche Krankenkasse das Gefühl einer gleichgerichteten Aufteilung der Krankenleistungen – selbst für Menschen mit einem geringen Einkommen. Derzeit liegt der Beitrag bei 15,5 % des Bruttoeinkommens, wobei ca. 7 % vom Chef getragen werden. So trägt der Arbeitnehmer nicht die volle Last auf seinen finanziellen Schultern. Zu den grundlegenden Unterschieden kommt es im Hinblick auf die freiwilligen Zusatzleistungen.

Legen Sie Wert auf alternative Heilmethoden, Zuschüsse und Bonusprogramme ebenso wie auf eine finanzielle Unterstützung im Hinblick auf die Krankenhilfe und die Haushaltshilfe. Hier lohnt es sich, zweimal hinzuschauen und sich für den Testsieger im direkten Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Ab einem Jahreseinkommen von brutto 57.600 € ist ein Arbeitnehmer dazu berechtigt, zum privaten Versicherer zu wechseln. Dabei bleiben die Beiträge für die privaten Krankenkassen immer noch für die Beamten am niedrigsten, die Kostenpunkte orientieren sich immer am Alter.