Krankenkasse wechseln – neuer Krankenkasse beitreten

Krankenkasse wechseln – Laut einer aktuellen Studie der Pricewaterhouse Coopers AG kennen 60 Prozent aller Versicherten nicht die Höhe des Zusatzbeitrags, den ihre Krankenkasse veranschlagt. Zum einen liegt das an einer unzureichenden Information vonseiten der Krankenkasse. Zum anderen ergeben sich die Veränderungen zum Teil nebenbei und vollkommen unbemerkt, sodass Versicherte fast nur die negativen Erfahrungen im Gedächtnis behalten. Dabei kann Ihre Krankenversicherung so viel mehr und begibt sich in die direkte Konkurrenz mit anderen Kassen, um optimale Preispakete zusammenzustellen. Haben Sie dennoch den Wechsel zu einem Konkurrenten ins Auge gefasst? Dann erfahren Sie in diesem Ratgeber: So funktioniert der Beitritt in eine neue Krankenkasse.

Krankenkasse wechseln
Versicherungsschutz © Trueffelpix

Krankenkasse wechseln: So funktioniert der Beitritt in eine neue Krankenkasse

Nicht immer sind der günstige Tarif bzw. der preiswerte Zusatzbeitrag entscheidend für einen Wechsel und Ihre persönliche Verbesserung. Seit 1996 darf jeder seine Krankenkasse selbst auswählen. Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht vergleichbar mit der Kfz Versicherung. Dennoch hat jeder Verbraucher ohne weiteres die Möglichkeit, bei der aktuellen Krankenversicherung zu kündigen, um einen Wechsel anzustreben.

Die häufigsten Gründe für einen Krankenkasse Wechseln zu einer anderen Krankenversicherung lassen sich im Preisunterschied finden. Schließlich gibt es ein Sparpotenzial von maximal 783 € im Jahr. Weitere Kriterien, die zu einem Wechsel führen, sind die Bonusprogramme und die Extras. Die eigentliche Qualität einer gesetzlichen Krankenkasse entscheidet sich immer dann, wenn der Versicherte die Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Hier sollte ein starker Partner mit einem persönlichen Kundenservice punkten.

Kündigungsfristen einhalten

Zunächst einmal müssen Sie mindestens 18 Monate bereits bei der Krankenversicherung Mitglied sein. Das ist eine Mindestvoraussetzung, um überhaupt eine Kündigung auszusprechen und zu einem der Mitbewerber zu wechseln. Sie kündigen immer noch auf klassischem Wege und reichen eine schriftliche Kündigung zum Ende des Monats ein.

In der schriftlichen Kündigung sollten Sie nach einer Bestätigung verlangen.

Diese geht in der Regel 14 Tage nach Eingang Ihres Schreibens bei Ihnen ein. Eben genau diese Kündigung benötigt die neue Krankenversicherung als eine Form der Bestätigung. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Sie doppelt versichert und auch doppelt bezahlen würden. Sicherheitshalber sollten Sie einen Blick auf die Wahltarife und die geltenden Kündigungsfristen werfen, um keine folgenschweren Fehler zu begehen. Hier können Sie einfach und schnell Ihrer Krankenkasse kündigen

Wie steht es um die Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse?

Reichen Sie Ihre Kündigung zwei Monate vorab ein, denn das sind die häufigsten Kündigungsfristen, die bei allen Krankenversicherungen gelten. Wie wäre es, einfach einen Vordruck für die Kündigung zu nehmen, auszufüllen und an die Krankenversicherung zu senden? Obendrein gibt es einen Service der bestehenden Krankenversicherungen bzw. neuen Partner, die sehr gerne für Sie die Kündigung bei dem alten Versicherer übernehmen. Machen Sie unbedingt von diesem Service Gebrauch, den so gehen Sie auf Nummer sicher, dass keines der Details vergessen wird.

Prinzipiell erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung von einer neuen gesetzlichen Krankenkasse, sobald der Wechsel erfolgt ist. Diese Bescheinigung gibt es das dann, wenn die Kündigungsbestätigung beim neuen Versicherer eingegangen ist. Für den erfolgreichen Beginn einer Familienversicherung gehen einige der Kassen sogar so weit und verzichten auf auf diese Bestätigung, um eine neue Familienversicherung in Kraft treten zu lassen.

 In den meisten Fällen ist es vollkommen ausreichend, mit der neuen Krankenkassen in Verbindung zu treten und die Kündigung in die Hände des neuen Versicherers zu übergeben.

Krankenkasse wechseln - So wechseln Sie richtig

So funktioniert der Beitritt in eine neue Krankenkasse –  Wie Sie richtig kündigen?

Zunächst muss eine schriftliche Kündigung beim alten Versicherer vorliegen. Diese wird per Brief oder Fax oder alternativ als Einschreiben gesendet. Auf jeder ordentlichen Kündigung sollte einer handschriftliche Unterschrift vorliegen, dann ist diese auch gültig.

Werbeanrufe der alten Versicherung vermeiden, so geht’s

Zumeist werden die „alten“ Krankenkassen immer dann aktiv, wenn Sie erfahren, dass Sie eine Kündigung einreichen. Was im nächsten Schritt passiert, ist vollkommen logisch. Das Telefon klingelt und es gehen mehrere Briefe oder auch E-Mails bei Ihnen ein. Wer dieses Manöver von Anfang an verhindern möchte, sollte dem Schreiben eine spezifische Formulierung folgen lassen.

Sehen Sie bitte auf Rückwerbeversuchen oder persönliche Besucher ab. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Paragraph sieben Abs. 2 Nummer zwei UWG.

Erst mit dieser Forderung und Feststellung dürfen die Krankenkassen Sie weder besuchen noch anrufen. Obendrein sollten Sie sich unbedingt an die geltenden Fristen halten, wenn es um eine rechtzeitige Kündigung und einen Wechsel zu einem neuen Versicherer handelt. Andernfalls werden sich die Krankenkassen und die Beiträge um einen Monat verlängern.

  • Kündigen Sie zum Beispiel im Januar, erfolgt das Ende der Mitgliedschaft zum 31. März.
  • Kündigen Sie im Juni, endet die Versicherung am 31. August.
  • Vorsicht ist geboten bei Kündigungen im Dezember, denn befinden wir uns in einem Schaltjahr, endet die Versicherung am 29. Februar, andernfalls am 28. Februar.
  • Weitere Erläuterung zu den Kündigungsfristen finden Sie in den AGBs in den Verträgen der Krankenversicherung.

Krankenkasse richtig wechseln

Wahltarife ABC

Die Wahltarife stehen in Verbindung mit vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen der Krankenkasse und dem Versicherten geschlossen werden. Je nach Typ stehen diese im Zusammenhang mit den Laufzeiten, die Sie unbedingt vorab einsehen sollten.

Leistungsfreiheit: Hat der Versicherte über mehrere Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen, gibt es hier eine bestimmte Prämie. Ausgenommen von diesen Leistungen sind Notfälle, Vorsorgemöglichkeiten und die eigenen Kinder.

Beitragsrückerstattung: Sind die Versicherten dazu bereit, finanzielle Risiken in einem gewissen Maße aufzunehmen, entsteht die Chance, die Beiträge zurückzubekommen.

Krankengeld: Gerade bei Selbständigen und Freiberuflern steigt das Risiko einer Absicherung im Krankheitsfall. Hier unterstützt Sie der Wahltarif des Krankengeld und sorgt für Sicherheiten. Das bedeutet: Ab circa der dritten Woche gibt es Krankengeld und somit eine erhöhte Sicherheit.

Wie steht es um das Sonderkündigungsrecht?

Grundsätzlich kommt es zu den häufigsten Preisunterschieden zwischen den Krankenkassen aufgrund der Zusatzbeiträge. Hier haben die Krankenkassen die Chance, ihre Extras individuell zu berechnen. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Erhöhung der Beiträge, greift das Sonderkündigungsrecht.

Das bedeutet: Sie haben ab sofort die Möglichkeit fristlos zu kündigen.

In Abhängigkeit zu bestimmten Wahltarifen bekommen Versicherte ihre Beiträge zurück. Dennoch gehen Nachteile in Verbindung mit den Kündigungsfristen einher. Sie können zum Teil bei Inanspruchnahme der Wahltarife bis zu drei Jahre die eigene Krankenversicherung nicht verlassen. Hier sollten Sie sich vor dem Vertragsabschluss gründlich informieren.

Nutzen Sie für sich die Möglichkeit, vorab einen Vergleich der Krankenkassen anzustellen. Diese objektiven Listen führen zum einen die wichtigsten Details zu den Krankenkassen, die im direkten Vergleich stehen und bringen zum anderen die Beiträge der aktuellen Krankenkasse ans Tageslicht.

Die jeweiligen Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse sind abhängig vom Bundesland, in dem Sie leben. Hier können sich eklatante Preisunterschiede ergeben.

So funktioniert der Beitritt in eine neue Krankenkasse bei laufender Behandlung?

Vollkommen unabhängig von medizinischen und zahnmedizinischen Behandlungen erfolgen die Kündigung und der Wechsel. Infolgedessen rechnen die Zahnärzte und Ärzte zum Beispiel zunächst bei der alten Versicherung ab, nach dem erfolgten Wechsel bei der neuen Versicherung. Sie als Versicherter werden davon nichts mitbekommen. Gleiches gilt auch für geplante OP Termine oder andere stationäre Behandlungen.

Müssen Sie den Chef über den Wechsel der Krankenkasse informieren?

Diese Frage können wir bejahen.

Im Prinzip müssen Sie mit keinerlei Konsequenzen rechnen, selbst wenn der Arbeitgeber fälschlicherweise noch die Beiträge an die alte Krankenversicherung zahlt. Dann wird hier eine Korrektur und eine Rücküberweisung erfolgen. Dennoch können Sie Ihrem Chef und dem Arbeitgeber unnötigen Verwaltungsaufwand ersparen, wenn Sie ihn über den Wechsel informieren.

Kann ich meine Kündigung zur neuen Krankenkasse rückgängig machen?

In jedem Vertrag gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht und Widerrufsrecht. Das gilt auch für Krankenversicherungen. Auf den Webseiten der Krankenkasse finden Sie in den AGBs die Rücknahmevordrucke. Drucken Sie diese aus, füllen Sie den Vordruck aus und senden Sie den Widerruf schnellstmöglich innerhalb dieser Frist an die Versicherung.

Arbeitgeber und Krankenkasse simultan wechseln, geht das?

So funktioniert der Beitritt in eine neue Krankenkasse: Ein Wechsel zu einer neuen Arbeitsstelle oder einer Krankenversicherung hat rein gar nichts miteinander zu tun, vorausgesetzt Sie halten sich an die geltenden Fristen. Beide Vorgänge können simultan vollkommen unabhängig voneinander erfolgen.

 Wie hoch ist der Pflichtbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen?

Seit dem Januar 2015 zahlen Sie 14,6 % Krankenkassenbeitrag von dem Bruttogehalt. In diesem Zusammenhang gelten auch die Beitragsbemessungsgrenzen, das bedeutet: Ab einem bestimmten Bruttogehalt, wird der Krankenkassenbeitrag nicht weiter ansteigen.

Einzig und allein der Zusatzbeitrag der Kassen ist individuell geregelt. Dank einer interaktiven Suche und einem Vergleich der Krankenkassen untereinander, ist es ab sofort allen Versicherten möglich, ein Optimum im Hinblick auf den Preis und die Leistungen herauszuholen.

Pflichtbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse
Krankschreibungen © vege

Fazit: So funktioniert der Beitritt in eine neue Krankenkasse (Krankenkasse wechseln)

Prinzipiell haben Sie die Chance, zu jedem Zeitpunkt ohne eine Angabe von einem Grund zu kündigen, vorausgesetzt Sie sind schon seit 18 Monaten Mitglied in der aktuellen Krankenkasse. Die standardisierten Kündigungsfristen belaufen sich auf 2 Monate. Kündigen Sie also im Januar, läuft der aktuelle Vertrag zum 31. März ab. Hinterlassen Sie unbedingt auf Ihrer Kündigung eine handgeschriebene Unterschrift und versenden Sie diese ausschließlich per Brief. Nur dann können Sie davon ausgehen, dass die Kündigung auch gültig ist.

Gibt die aktuelle Krankenkasse die Chance, online zu kündigen. Sollte diese Kündigung auch in Zusammenhang mit einer Bestätigung auf einem Touch-Screen stehen. Aber auch hier sollten Sie unbedingt eine Bestätigungsmail über den Erhalt der Kündigung in Ihrem Postfach entgegennehmen. Paragraph 175 SGB können Sie ein Musterschreiben für die Kündigungsbestätigung einsehen, um auf Nummer sicher zu gehen.