Kind krank

Ist Ihr Kind krank? Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Eltern von kleinen Kindern kennen die Problematik. Bis zu zehn Mal im Jahr ist ihr Kind krank. Meist sind es harmlose Infekte, die aber durchaus gefährlich werden können. Auch die sogenannten Kinderkrankheiten, die sich die meisten Kinder aus der Kita mit nach Hause bringen, gehören dazu.

Wenn ein Kind krank ist, muss es in den meisten Fällen zu Hause betreut werden, da die meisten Kinderkrankheiten hoch ansteckend sind. Doch worauf müssen Eltern eigentlich achten, wenn ihr Kind krank ist und gepflegt werden muss? Und wie lange dürfen sie dafür selbst zu Hause bleiben?

Kind krank - Lohnfortzahlung oder Krankengeld?
Ist das Kind krank?

Lohnfortzahlungen und Fehlzeiten wenn Ihr Kind krank ist:

Jedes Jahr rollt die Grippewelle im Herbst durch das Land. Wird ein kleines Kind krank, wissen dessen Eltern häufig nicht, wie die Betreuung organisiert werden soll. Denn nicht selten sind beide Elternteile berufstätig. Dass ein Kind krank wird, ist nichts Ungewöhnliches.

Doch was sollten die Eltern tun, wenn es wieder einmal fiebrig vom Kindergarten nach Hause kommt? Die wenigsten Eltern wissen, dass es in diesem Zusammenhang Sonderregelungen gibt. So können berufstätige Eltern unabhängig von ihrem vertraglich geregelten Jahresurlaub eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr freinehmen, um ihr krankes Kind gesund zu pflegen.

Keine einheitlichen Regelungen bei Krankheit des Kindes

Die weit verbreitete Weisheit, dass Alleinerziehende jährlich 20 Tage oder zwei Elternteile zehn Tage im Jahr freinehmen können, wenn ihr Kind krank ist, stimmt nicht ganz. Der Grund: Es gibt keine einheitlichen Regelungen, wenn es um zulässige Fehlzeiten für Arbeitnehmer mit Kind geht. Trotzdem können sich die Eltern eines Kindes auf zwei Gesetze berufen.

Auf das BGB berufen

Was für Leistungen stehen mir zu wenn das Kind krank ist – Lohnfortzahlung und Krankengeld? Wenn sich Eltern auf den § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berufen, kommen sie finanziell gesehen am besten weg. In dem Paragraphen steht geschrieben, dass ein Arbeitnehmer in vorliegenden Notfällen bis maximal fünf Tage „bezahlt“ ausfallen darf. Dazu zählen unter anderem Todesfälle in der Familie, die eigene Hochzeit, wichtige Gerichtstermine und der Fall, dass das eigene Kind krank ist. Diese Freistellung steht allen Angestellten zu. Der Chef muss diese Tage gewähren und darf keine Gegenleistung dafür erwarten.

Ein Problem gibt es in diesem Zusammenhang jedoch: Der genannte BGB-Paragraph kann im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen werden. Deshalb sollte jeder rechtzeitig einen Blick darauf werfen. Einige Arbeitgeber zahlen als faire Geste dann aber trotzdem weiter, wenn sie erfahren, dass ein Kind krank ist und gepflegt werden muss. Und in einigen Fällen gibt es ohnehin eine festgeschriebene Klausel im Tarifvertrag, dass der Lohn fortgezahlt wird, wenn ein Kind krank geworden ist.

Kind Krank Lohnfortzahlung und Krankengeld?

Eltern, die gesetzlich versichert sind, haben Anspruch

Für den Fall, dass der BGB-Paragraph definitiv im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, kommt die gesetzliche Krankenversicherung ins Spiel. Ist ein Kind krank und bei den Eltern (mit)versichert, können diese auf Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse und freie Tage hoffen. Geregelt ist dieser Anspruch im SGB (Sozialgesetzbuch), Paragraph 45. Allerdings gelten folgende Voraussetzungen:

Das Alter des Kindes muss unter 12 liegen. Ist das Kind krank, muss ein entsprechendes Attest vorliegen. Die Betreuung ist notwendig, das heißt im Haushalt gibt es ansonsten niemanden (Oma oder Au-pair), der die Pflege des Kindes übernehmen könnte. Wenn alle Punkte erfüllt sind, können die Eltern (ein Elternteil) zu Hause bleiben und das kranke Kind betreuen. Wenn das Kind krank ist und die Eltern daheim bleiben, gibt es als Lohnfortzahlung allerdings nur 70 Prozent des Einkommens und höchstens 90 Prozent des Nettogehaltes.

Ist das erste Kind krank, dürfen Eltern pro Jahr zehn Tage zu Hause bleiben. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage im Jahr. Bei zwei Kindern erhalten Eltern 20 Tage und Alleinerziehende 40 Tage. Ab drei Kindern sind es jährlich jeweils 25 Tage (ein Elternteil) und 50 Tage (Alleinerziehende). Wenn ein Kind krank ist und dies eine lebensbedrohliche Situation darstellt, erhalten Eltern eine unbefristete Freistellung von der Arbeit und Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

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