Chefarztbehandlung

Sie können eine Chefarztbehandlung wählen, wenn Sie einen besonders qualifizierten Spezialisten möchten. Das kostet jedoch einiges mehr. Welche Anteile Ihre Versicherung übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsschutz ab.

Chefärzte stehen in leitender Position in einer Klinik oder an einer medizinischen Abteilung. Als Fachärzte für ihr Gebiet tragen sie die Verantwortung für medizinische Abläufe und Personal. Sowohl Patientenkontakt als auch Leitungs- und Verwaltungsaufgaben gehören also zum Beruf.

Wer hat Anspruch?

Im Krankenhaus haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Behandlung durch einen Stationsarzt. Wenn Sie die Behandlung durch den Chefarzt sichern wollen, können Sie mit dem Krankenhaus einen sogenannten Wahlleistungsvertrag abschließen. Der Vorteil eines derartigen Vertrages ist, dass Sie Ihren behandelnden Arzt frei wählen können.

Ein Wahlleistungsvertrag hat drei Kategorien:

  • Unterkunft (Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit oder ohne Extras wie Internetanschluss oder Wahlverpflegung),

  • ärztliche Wahlleistungen (Chef- bzw. Wahlarztbehandlung),

  • medizinische Wahlleistungen (z. B. kosmetische Operationen oder erweiterte Laborleistungen)

Wann haben Sie gesetzlichen Anspruch?

Egal ob gesetzlich oder privat versichert, ein Anspruch besteht grundsätzlich bei Abschluß eines Wahlleistungsvertrages mit dem behandelnden Spital. Dieser Vertrag sichert Ihnen die Behandlung durch den Chefarzt bei allen ärztlichen Fachbereichen. Der im Vertrag namentlich genannte Chefarzt muss die Hauptleistungen Ihrer Behandlung persönlich erbringen. Dazu zählen Aufnahmeuntersuchung, Visiten und chirurgische Eingriffe. Das bedeutet auch, dass bei einer Operation durch den Chefarzt der Chirurgie ebenfalls die Chefärzte der Anästhesie und der Radiologie mit dabei sind. Ausnahmen für eine Vertretung gibt es nur in streng geregelten Fällen wie beispielsweise unvorhergesehene Ereignisse. Diese allfällige Vertretung scheint ebenfalls namentlich im Vertrag auf.

Wie hoch sind die Kosten?

Beim Wahlleistungsvertrag und dessen Kosten hängt es davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie ohne eine entsprechende private Zusatzversicherung die Kosten selbst tragen. Wenn jedoch allein der Chefarzt das erforderliche fachliche Können für Ihre besitzt, handelt es sich um eine allgemeine Krankenhausleistung bezahlt von den gesetzlichen Kassen.

Sind Sie privat versichert, gehört die Wahlleistung für einen Chefarzt meist zu Ihrem Basisvertrag und die Versicherung trägt die vollen Kosten. Grundsätzlich gilt, dass Ihr individueller Tarif bestimmt, wie umfangreich die Kostenübernahme ist. Sie sollten sich also vorher mit Ihrer Versicherung konkret klären, welche Kosten sie übernimmt.

Wie wird die Chefarztbehandlung abgerechnet?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt die Gebühren für jede medizinische Leistung fest. Nach dieser GOÄ muss sich auch der Chefarzt richten. Steigerungssätze sind jedoch möglich, wenn sie zuvor in einer gesonderten Honorarvereinbarung schriftlich fixiert sind.

Da die Qualifikationen eines Chefarztes einen besonders guten Behandlungserfolg versprechen, kann der Wahlarzt seine Leistungen mit einem höheren Rechnungssatz abrechnen. Die Kosten einer Chefarztbehandlung sind daher auf alle Fälle höher. Diese Kosten können sich steigern, wenn andere beteiligte Ärzte Visiten, Injektionen und Untersuchungen verrechnen. Bei Abschluß eines Wahlleistungsvertrags lässt sich daher oft nicht absehen, was die Leistungen konkret kosten. Eine Zusatzversicherung kann Sie hier vor einer Kostenexplosion bewahren.