Gesund schreiben lassen? Ist das erforderlich nach Krankschreibung?

Gesund schreiben lassen?

Für Arbeitnehmer in Deutschland gilt: Es gibt keine „Gesundschreibung“. Sie müssen sich nicht gesund schreiben lassen. Ein spezielles Formular, das Sie wieder für gesund und arbeitsfähig erklärt, existiert auch gar nicht.

Was zählt ist das Datum in Ihrer Krankschreibung, also die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („der gelbe Schein“). Auf diesem Formular 1  hat Ihr Arzt eingetragen, ab wann Sie arbeitsunfähig sind und wie lange diese Arbeitsunfähigkeit höchstwahrscheinlich dauern wird. Sie müssen sich nicht vom Arzt gesund schreiben lassen, wenn Sie nach Ablauf dieser Frist wieder zur Arbeit gehen.

Mehr zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in unseren Beiträgen „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ sowie „Grundlagen zur Krankschreibung“.

Vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsperiode zur Arbeit?

Wenn Sie sich schon vor Ablauf dieser Arbeitsunfähigkeitsperiode fit genug fühlen, können Sie einfach wieder arbeiten gehen. Sie benötigen kein Attest, kein weiteres Formular oder keine weitere Bestätigung, um zu ihrem Arbeitsplatz zurückzukehren.

Sie sollten sogar früher zur Arbeit erscheinen, wenn Sie noch vor Ablauf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsfrist wieder völlig gesund sind. Der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arzt ist ja nur eine Prognose und bedeutet kein generelles Arbeitsverbot. Das bedeutet, es besteht keinerlei Verpflichtung, genau so lange wie in der Krankschreibung eingetragen auch vom Arbeitsplatz abwesend zu sein.

In jedem Fall gilt: Eine gesonderte Verpflichtung, sich „gesund schreiben zu lassen“ oder die Notwendigkeit, eine „Gesundheitsbescheinigung“ einzuholen, besteht nicht.