hkk Krankengeld und Krankschreibung

Die hkk bietet finanziellen Schutz, wenn Versicherte aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Nach der Beendigung der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall zahlt die hkk das sogenannte Krankengeld aus. Hier erfahren Sie, welche Schritte im Falle von hkk Krankengeld und Krankschreibung notwendig sind.

Anspruch auf hkk Krankengeld

Der Anspruch auf dieses Krankengeld besteht sofort, nachdem ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Meist erhalten Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung für sechs Wochen und danach bezahlt die hkk das Krankengeld. Die Ausnahme ist eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Dann gilt der Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag des Aufenthaltes. Dasselbe gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit. Gesonderte Regelungen gibt es für freiwillig versicherte Selbstständige.

Krankschreibung

Wichtig für Bezug des Krankengelds ist die Krankschreibung durch den Arzt. Bei jedem Arztbesuch muss bei der hkk eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden, spätestens 7 Tage nach deren Ausstellung. Die Arbeitsunfähigkeit muss ohne Unterbrechung bescheinigt sein. Das bedeutet, dass bei Ablauf der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gleich am folgenden Tag wieder ein Arzt für eine weitere Feststellung und Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit aufgesucht werden muss. Sollte eine Lücke zwischen der vorherigen Bescheinigung und der neuen eintreten, entfällt auch der Anspruch auf Krankengeld.

Auszahlung von Krankengeld

Für die Auszahlung des Krankengelds ist das Feststellungsdatum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtig, denn bis zu diesem Datum zahlt die hkk das Krankengeld auch rückwirkend aus. Für die Auszahlung von Krankengeld zählen jedoch nicht Arbeitstage, sondern Kalendertage. Hier gelten standardmäßig 30 Tage für einen Berechnungsmonat, egal wie lange der Monat im Kalender tatsächlich ist.

Bei Arbeitnehmern gibt es grundsätzlich 70 Prozent des letzten regelmäßigen Bruttogehalts als Krankengeld. In diese Berechnungen fallen auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Diese Summe darf 90 Prozent des letzten regelmäßigen Nettoentgelts nicht überschreiten.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I ändert sich so gut wie nichts, denn das hkk Krankengeld entspricht den Zahlungen von der Agentur für Arbeit. Selbstständige können sich ebenfalls bei der hkk mit Anspruch auf Krankengeld versichern.

Bezugsdauer von Krankengeld

Krankengeld von der hkk kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezogen werden. Das gilt auch dann, wenn eine weitere Erkrankung zur Arbeitsfähigkeit dazu kommt. Vom Krankengeld werden auch keinerlei Versicherungsbeiträge abgezogen. Arbeitnehmer müssen jedoch weiterhin Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bezahlen. Diese werden vom Bruttokrankengeld abgezogen und die hkk bezahlt die Arbeitgeberanteile, bei Arbeitslosen in voller Höhe. Kinderlose bezahlen jedoch stets ihren eigenen Anteil zur Pflegeversicherung.

Sollten Sie Probleme bei der Auszahlung des Krankengelds bei der hkk Krankenkasse haben? Hier finden Sie alle Geschäftsstellen der hkk Krankenkasse.