Basics zum Krankengeld – Anspruch, Bezugsdauer & Höhe

Krankengeld erhalten Sie bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Wir informieren Sie zu den Formalitäten bei Arbeitunfähigkeit durch Krankheit. Welche Ansprüche habe ich? Wie muss ich mich bei einer Krankschreibung verhalten? Bei einer Krankschreibung haben Sie bestimmte Pflichten, aber auch das Recht auf Krankengeld. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Krankheitsfall.

Krankengeld

Das Krankengeld – Grundwissen

Bei einer Krankheit kommt es in vielen Fällen zu vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Dies kann durch die eigene Krankheit oder durch die Krankheit des Kindes bedingt sein. Nur ein Arzt bestätigt dies durch eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.

Wann Krankmeldung beim Arbeitgeber?

Sie sind dann verpflichtet, diese Arbeitsunfähigkeit sofort beim Arbeitgeber zu melden. Es besteht die Pflicht, das Fernbleiben von der Arbeit schnell mitzuteilen. Sie brauchen dazu aber nicht sofort Ihren Krankenschein abzugeben. Die Pflicht Ihrer Meldung beim Arbeitgeber haben Sie mit einem Anruf  und dem Schildern Ihrer Lage erfüllt. Wenn Sie arbeitsunfähig sind haben Sie Anspruch auf Lohn-Fortzahlung. Diese kann aus verschiedenen Quellen kommen und wird als Krankengeld bezeichnet.

In Deutschland bekommt jeder gesetzlich Versicherte Krankengeld als Leistung der Krankenkassen.

In der Regel wird es aber erst dann gezahlt, wenn die Pflicht zur Fortzahlung des Entgeltes durch den Arbeitgeber erlischt. Üblicherweise beträgt dieser Zeitraum 6 Wochen. Dem Arbeitnehmer entstehen dabei aber keine Verluste, da er sein Gehalt innerhalb dieser 6 Wochen weiterhin ausgezahlt bekommt. Lediglich Extras für Nachtschicht oder Überstunden entfallen.

In welcher Höhe wird Krankengeld gezahlt?

Gezahlt wird das Gehalt jeweils von der Kasse, bei der ein Arbeitnehmer versichert ist. Die Höhe richtet sich nach dem Brutto Entgelt, das während der letzten 3 Monate gezahlt wurde. ACHTUNG: Auch diese Zahlung ist sozial versicherungspflichtig. Die Anteile des Arbeitgebers übernimmt die Krankenkasse zu 80 % und leitet diese an den zuständigen Träger weiter. Daraus ergibt sich das Netto Krankengeld. Es beträgt dann etwa 75 % Ihres Gehalts.

Auch Menschen ohne Job können ihren Anspruch geltend machen. Dies gilt jedoch nur für das ALG I. Die Höhe des Honorars entspricht in diesem Fall der Höhe der Zahlung für Arbeitslose. Empfänger von ALG II haben in der Regel keinen Anspruch. Allerdings erhalten Sie das ALG II bei Krankheit in voller Höhe weiter.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

  • Krankengeld wird in 3 Jahren max. über 78 Wochen hinweg für die gleiche Krankheit gezahlt.
  • Tritt eine Krankheit in dieser Zeit also mehrfach auf, wird der Lohn für max. 78 Wochen gezahlt.
  • Kommt es in dieser Zeit jedoch zum Ausbruch der nächsten Krankheit, besteht erneut Anspruch auf die Zahlung und
  • zwar für einen Zeitraum von 78 Wochen.

Gibt es für Freiberufler und Selbstständige Krankengeld?

Selbstständige und Freiberufler, die privat versichert sind, erhalten im Grunde kein Krankengeld. Für diese Gruppe besteht jedoch die Möglichkeit, Krankentagegeld zu beantragen.

Die Höhe des Kranken-Tagegelds ist frei wählbar. Wobei die Versicherungen im Ernstfall prüfen, ob eine Bevorteilung durch die Zahlung vorliegt. Denn: Das Krankengeld darf niemals zu einem höheren Gehalt führen als das konkrete Einkommen tatsächlich ist.

Welche Rechte haben erkrankte Arbeitnehmer?

Der Versicherte kann außerdem frei wählen, ab wann er das Krankengeld beziehen möchte. Möglich ist dies bereits zu Beginn der Krankheit als auch einige Wochen nach Ausbruch.

Je früher eine Auszahlung vereinbart wird, desto höher fällt der zu zahlende Beitrag dafür aus.

Allerdings wird diese Form von Krankengeld unbefristet ausgezahlt oder bis zum Eintritt in die Berufsunfähigkeit. Falls der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Selbstständige und Krankengeld

Vor allem für Selbstständige ist eine Krankengeld-Versicherung eine wichtige Absicherung. Aber auch hier gilt: Wer Krankentagegeld bezieht und insofern krank geschrieben ist, darf nicht arbeiten. Sollten die Krankenversicherer bei ihren stichprobe-artigen Kontrollen, die sie unangemeldet durchführen, feststellen, dass es sich um einen Verstoß handelt und der Versicherte gar nicht krank ist, reagieren diese sehr empfindlich. Wer Krankengeld zu Unrecht bezieht, muss unter anderem mit einer Kündigung der privaten Krankenversicherung rechnen.

Erhalten Mini-Jobber Krankengeld?

Wie alle Arbeitnehmer erhalten Mini-Jobber im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen. Das gilt aber nur für den Fall, dass das Arbeits-Verhältnis mindestens 4 Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat. Wenn ein Mini-Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält und diese seinem Chef vorlegt, ist er weder dazu verpflichtet, die dadurch ausgefallene Arbeits-Zeit nachzuarbeiten noch kann ihm der Arbeitgeber deshalb das Gehalt kürzen.

Das Problem beim Thema Krankengeld ist hier: Mini Jobber gehen vom 43. Krankheits-Tag an leer aus. Der Chef muss nun nichts mehr zahlen und auch die Kranken-Kasse springt für die Jobber nicht ein. Zwar führen die Arbeitgeber für ihre geringfügig Beschäftigten Krankenkassen-Beiträge ab. Und dieses Geld geht auch direkt an die Krankenkasse. Jedoch fließt es nur in den Risikostruktur Ausgleich. Das bedeutet, dass die Minijobber hierdurch nicht kranken-versichert sind und somit auch kein Krankengeld erhalten.

Wenn die Zahlung eingestellt wird?

Arbeitnehmer erhalten von der gesetzlichen Krankenkasse für einen Zeitraum von max. 78 Wochen im Falle einer eintretenden Arbeits-Unfähigkeit eine Entgelt Ersatzleistung. Ist der Arbeitnehmer wieder gesund und kann seine oder eine andere Tätigkeit wieder aufnehmen? Dann erlischt die Leistung. Doch was passiert, wenn die Krankenkasse die Zahlung vorzeitig einstellt? Wenn die Krankenkasse die Zahlung ohne Grund einstellt, benötigt der Arbeitnehmer ein Attest und ggf. ein Widerspruchs-Schreiben, um das Honorar weiter zu erhalten.

Krankengeld im Überblick

Voraussetzungen und Zahlungsdauer

Ein Arbeitnehmer, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und arbeitsunfähig wird, hat gemäß § 44 Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld (78 Tage, innerhalb eines Jahres).

Für den Fall, dass der Arbeitgeber Lohnfortzahlungen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (6 Wochen) leistet, zahlt die Krankenkasse anschließend weitere 72 Wochen lang. Fällt die Lohnfortzahlung geringer aus, leistet die Krankenkasse in dieser Zeit einen anteiligen Beitrag.

Wann bekommen Sie Krankengeld?

Die Voraussetzung für den Erhalt einer Zahlung ist eine Arbeitsunfähigkeit, die durch

  • Erkrankung,
  • eine rechts-konforme Sterilisation,
  • einen rechts-konformen Schwangerschafts-Abbruch oder
  • einen Krankenhaus-Aufenthalt im Rahmen von Vorsorge- oder Rehabilitations-Maßnahmen entstanden ist.

Personen, die ALG II beziehen, Studenten, Familienversicherte und Rentner haben keinen Anspruch auf eine Zahlung von Krankengeld. Inwieweit hier eine alternative Ersatz-Leistung in Frage kommt, muss individuell geklärt werden.

Was ist mit dem Krankengeld für Eltern?

Erzieht ein von zwei Eltern-Teilen in seinem Haushalt ein Kind (bis 12 Jahre), ohne dass eine zweite Versorgungs-Person vorhanden ist? Dann kann für den Fall einer Erkrankung des Kindes ebenfalls Krankengeld beantragt werden. Hier wird die Krankenkasse jedoch ein ärztliches Attest über das gesundheitliche Befinden dieses Kindes einfordern. Nur so kann die Kasse sicher gehen, dass die entsprechende Summe ordnungsgemäß gezahlt wird. Sollte der Arbeitgeber dieses Elternteils laut Tarifvertrag aber zu einer Zahlung verpflichtet sein, wird diese Leistung vorgezogen.

Zahlungen Schritt für Schritt berechnen, so geht’s

Die Berechnung erfolgt auf Basis des letzten Bruttolohns (70 Prozent). Zum Teil aber auch bis zu 90 Prozent des letzten Nettolohns. Das Krankengeld hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer genügend aufzufangen, soll ihm aber keinerlei Vorteile gegenüber den arbeitstätigen Arbeitskollegen verschaffen. Deshalb nimmt die Krankenkasse die Berechnung von Leistungen stets entsprechend der ärztlich bescheinigten Krankentage vor.

Warum wurde das Krankengeld eingestellt?

Ein Arbeitnehmer hat wie bereits erwähnt bis zu 78 Tage Anspruch auf Krankengeld, sofern der Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigt hat. Bleibt das Krankengeld aber plötzlich aus, sollte sich der Arbeitnehmer sofort telefonisch oder noch besser schriftlich nach dem Grund erkundigen. Denn der möglicherweise vorliegende Buchungsfehler kann schnell zu unnötigen Streitigkeiten führen. Kommt es bezüglich einer ausbleibenden Zahlung zu Streitigkeiten, benötigt der Arbeitnehmer in jedem Fall schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel Aufforderungen, Anfragen oder Beschwerden, jeweils mit Datum und detaillierten Angaben zum Vorfall.

Was passiert bei längeren Erkrankungen?

Bevor eine gesetzliche Krankenkasse die Krankengeld-Zahlung einstellt, erhält der Bezieher der Krankengeld-Ersatzleistung eine schriftliche Benachrichtigung. Jeder sollte also seine Post genau beachten. Bei länger andauernden Erkrankungen schickt die Krankenkasse häufig den Medizinischen Dienst, um den Sachverhalt zu prüfen. Stellt dieser dann fest, dass der Arbeitnehmer durchaus in der Lage ist, in einer anderen Branche stundenweise arbeiten zu können, kann es passieren, dass ein Bescheid mit dem Wortlaut

„Die Krankengeld-Zahlung wird eingestellt, bitte wenden Sie sich an Ihre Bundesagentur für Arbeit.“ eingeht.

In diesem Fall ist es wichtig, sofort mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Hat dieser nicht dieselbe Meinung wie der Medizinische Dienst (MDK) der Krankenkasse, wird ein ärztliches Gegengutachten sowie ein detailliertes, fristgerechtes Widerspruchschreiben benötigt. Außerdem sollte in diesem Fall ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Sollte der Arzt die Meinung des MDK jedoch bestätigen, muss sich der Arbeitnehmer häufig einem Behördenmarathon stellen, da die Bundesanstalt für Arbeit im Anschluss an die Zahlung von Krankengeld in der Regel Arbeitslosengeld leisten muss.

Was Selbstständige beim Krankengeld beachten müssen

Das Krankengeld ist eine Zusatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Versicherte (arbeitsunfähige Mitglieder) einige Anspruchs-voraussetzungen erfüllen. Krankengeld soll ein Arbeitseinkommen bzw. Arbeitsentgelt, das durch eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit entfällt, zum Teil ersetzen. Aus diesem Grund bezeichnen wir Krankengeld auch als Entgeltersatzleistung.

Anspruch auf Krankengeld, Voraussetzungen, Paragraphen

  • Die Höhe der Leistung beruht auf dem SGB V (5. Buch Sozialgesetzbuch), § 47.
  • Es beträgt rund 70 % des Regel-Entgeltes.
  • Maximal jedoch 90 % des Netto-Entgeltes.
  • Zunächst wird das Regel-Entgelt berechnet. Wobei fixe Berechnungs-Varianten zur Verfügung stehen.
  • Diese kommen je nach Einkommens-Art zum Einsatz.
  • Zu unterscheiden ist deshalb, ob Sie die Vergütung nach einem Festlohn, nach Stunden oder nach anderen Berechnungs-Formen (zum Beispiel Provision, Akkord-Lohn) erhält.

Krankengeld berechnen, so geht’s

Bei der Berechnung der Leistung liegt das letzte beitrags-pflichtige Brutto-Arbeitsentgelt zugrunde. Freie Bezüge bleiben, sofern diese vorhanden sind, bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Neben den laufenden Entgelt Bezügen gilt auch der 1-malige Bezug, der auch zur Beitragspflicht gehört. Dies können z.B. eine Weihnachts-Gratifikation oder Urlaubsgeld sein.

Laufendes Arbeitsentgelt sind jene Entgeltleistungen, die jeweils in einem festgelegten Abrechnungszeitraum ausgezahlt werden. Sie lassen sich dem Abrechnungszeitraum zuordnen, in dem Sie eine Arbeitsleistung wirklich erbracht haben. Eine Einmalzahlung liegt dann vor, wenn Sie diese in einem bestimmten Abrechnungszeitraum, aber nicht für eine konkrete Arbeitsleistung erbracht haben. Einmalzahlungen sind beispielsweise aufgrund einer langjährigen Tätigkeit in einem Unternehmen möglich.

Selbstständige und Krankengeld

Fest angestellte Arbeitnehmer sind für den Krankheitsfall insofern finanziell abgesichert, als dass sie von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung und anschließend von der gesetzlichen Krankenkasse Leistungen erhalten. Zwar ist das Krankengeld niedriger als das eigentliche Arbeitsentgelt, jedoch ist es für viele Menschen enorm wichtig und stellt eine finanzielle Grundabsicherung bei längeren Krankheitsausfällen dar. Anders als bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern haben Selbstständige jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.

Selbstständige, die über einen längeren Zeitraum hinweg krank sind, stehen nicht selten vor den Scherben ihrer Existenz. Denn nicht jeder Selbstständige kann einen mehrmonatigen Verdienstausfall ausgleichen.

Unter Umständen erhalten aber Selbstständige bei einer „Krankschreibung“ Leistungen von der Krankenkasse.

Die Voraussetzungen für die Beantragung von Krankengeld

Versicherte haben im Falle einer Erkrankung, die eine Arbeitsunfähigkeit verursacht, nach § 44 Abs. 1 SGB V Anspruch auf Krankengeld gegen ihre Krankenkasse. Für Selbstständige gilt jedoch die Ausschlussregel des Paragraphen 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. Demnach haben hauptberuflich Selbstständige keinen Anspruch auf Zahlungen.

Wer als Selbstständiger im Krankheitsfall ebenfalls Zahlungen von seiner Krankenkasse erhalten möchte, muss eine „Wahlerklärung“ gegenüber der Krankenkasse abgeben. Hierbei erklärt der Selbstständige, dass seine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse auch einen Anspruch einschließt (siehe § 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V.3). Der Beitragssatz beträgt sodann 15,5 Prozent einschließlich Krankengeld, ebenso wie für pflichtversicherte Mitglieder. Wer auf den Anspruch verzichtet, kann als selbstständig Tätiger einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent erhalten.

Wahltarife mit Krankengeld und „Krankschreibung“

Selbstständige haben die Chance, eine Wahlerklärung für die Zahlung abzugeben und sich über einen Wahl Tarif zudem abzusichern. Mit einem solchen Tarif können die selbstständig Tätigen bereits vor Ablauf der 6-Wochen Frist Gelder beziehen (gemäß § 53 Abs. 6 SGB V).

Sinnvoll ist dies vor allem, wenn für die Zeit der „Krankschreibung“ keine ausreichenden Vorsorge Maßnahmen ergriffen werden. Die Prämien Zahlung, die die Krankenkasse bei einem Wahltarif erhebt, werden unabhängig vom

  • Krankheitsrisiko,
  • Geschlecht und
  • Alter eines Mitgliedes fest-gelegt.

Fazit: Für die meisten Selbstständigen kann eine lange Krankheit eine existenzielle Bedrohung darstellen. Bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse sollten Sie deshalb eine Wahlerklärung abgeben, die besagt, dass auch ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Somit sind auch selbstständig Tätige durch das Krankengeld auf der sicheren Seite. Niemand weiß schließlich, ob und wann es einmal zu einer länger andauernden Krankheit kommen kann.

Wann bekommt ein Arbeitnehmer Krankengeld?

Zur Vermeidung von Einbußen wegen krankheits-bedingtem Ausfall gibt es in Deutschland eine Lohn-Zahlung durch den Chef und das Gehalt durch die gesetzliche Krankenkasse. Ab wann jemand Krankengeld erhält, hängt vom Ende der Entgelt-Fortzahlung ab. Arbeitnehmer haben bei Krankheit in der Regel einen Anspruch auf eine Lohn. Dieser Anspruch ist zeitlich begrenzt.

Erst die Krankenkasse löst diesen Abschnitt durch die Zahlung ab. Die Entgelt Fortzahlung, die bei einer Krankheit durch den Arbeitgeber erfolgt, ist voran-gestellt. Im Normal-Fall zahlt der Chef seinem Team bis zur 6. Woche der Krankheit gewohnt ihr Gehalt aus. Wenn der Anspruch darauf erlischt, setzt ohne Pause die Zahlung ein. Hier gilt es, die folgenden Facts zu berücksichtigen.

Basics zur Krankengeld Zahlung

Die Zahlung beruht auf festen Regeln, die jeder gesetzlich Versicherte beachten muss. Diese Regeln benennen in erster Linie, ab wann jemand seine Zahlung erhält und über welchen Zeitraum. Zunächst müssen sich erkrankte Arbeitnehmer bei ihrem Arzt melden und zum Arzt gehen. Stellt der Arzt eine Arbeits-Unfähigkeit fest, muss eine Meldung an die Krankenkasse erfolgen.

Die Entgelt-Fortzahlung durch den Arbeitgeber setzt sofort ein und wird nach 6 Wochen eingestellt. Sodann beginnt die Zahlung der Leistung. Kranke Arbeitnehmer und mit versicherte Familien-Mitglieder sind während des Bezuges weiter beitrags-frei bei ihrer Krankenkasse versichert. Auch übernimmt die Krankenkasse weiterhin die Zahlung für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung. Die Zeiten des Bezuges werden als Renten Zeiten angerechnet.

weiterlesen: Höhe des Krankengeldes

Krankengeld: Die Antragsstellung

Um Krankengeld zu erhalten, muss ein Versicherter selbstständig einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Vorzulegen sind alle für die Berechnung der Leistung erforderlichen Unterlagen. Dazu zählen in jedem Fall Verdienst Bescheinigungen und ärztliche Atteste. Wie eine Lohnzahlung erfolgt auch die Auszahlung der Ersatz-Leistung stets rückwirkend.

Wenn die maximale Bezugs-Dauer erreicht ist, muss der Versicherte für seinen Lebensunterhalt allein aufkommen. Alternativ bietet sich dann die Möglichkeit, eine Rente wegen voller oder verminderter Erwerbs-Minderung zu beantragen.