Krankschreibung, wie lange möglich? Das sollten Sie unbedingt wissen!

Krankschreibung wie lange? Sind sie krankgeschrieben, geht der erste Weg normalerweise zum Arzt. Hier erfolgt eine Behandlung, eine Diagnose und eine Therapie. Diese sorgen dafür, dass es ihnen bald wieder besser geht. sind sie nicht in der Lage, ihren Job anzutreten? Dann stellt der behandelnde Arzt einer AU aus und erklärt sie für arbeitsunfähig. Doch wie lange ist eine Krankschreibung eigentlich möglich? Wie oft dürfen Sie sich krankschreiben lassen? Wir gehen den Fragen im folgenden Beitrag auf den Grund.

Krankschreibung wie lange
Wie lange werden Sie krankgeschrieben? © Stockfotos-MG

Krankschreibung wie lange möglich?

Grundsätzlich sind sie so lange krankgeschrieben, bis sie sich wieder besser fühlen. Selten kommt es zu schweren Krankheiten, die sie länger außer Gefecht setzen. Dann reicht die Krankschreibung über zwei Wochen hinaus. Wobei eine normale Erkältung die oben genannte Frage nicht zur Ansprache bringt. Sollte sich die Krankheit über die kommenden zwei Wochen nicht bessern, erfolgt eine Verlängerung der AU.

Anders gesprochen: der Arbeitgeber zahlt die ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung. Danach springt die Krankenkasse ein und übernimmt die weiteren Zahlungen. Wobei sie dann nur noch 70 % des Bruttogehalts auf dem Konto haben. Tatsächlich können diese Zahlungen schwanken bis auf maximal 90 % des Nettogehalts.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Bezogen auf die Dauer von drei Jahren werden maximal 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt. Vorausgesetzt es liegt die gleiche Ursache vor. Dabei spricht man von der gleichen Erkrankung.

 Sie erhalten maximal über drei Jahre 78 Wochen Krankengeld.

Krankschreibung wie lange & was passiert danach?

Haben Sie dann die Zeit für das Krankengeld überschritten und können dennoch nicht arbeiten gehen? Dann sollten Sie sich mit dem Arbeitsamt und den Sozialamt kurzschließen. Schlussendlich ist es dann wohl vonnöten, in die frühe Pension überzugehen. Alternativ dazu gibt es ein ALGI oder Hartz IV.

Krankschreibung = Kündigungsschutz? Nein!

Tatsächlich besteht kein voller Erfolg Kündigungsschutz in der Krankheit und schon gar nicht bei langen Erkrankungen. Hat ihr Chef wichtige Gründe, kann er auch in Krankheit kündigen. Dennoch können Sie in Betracht auf das Alter: Rente oder Pension beantragen.

Krankschreibung wie lange

 Das führt zur krankheitsbedingten Kündigung:

  • zu häufige Ausfälle und Erkrankungen für ein paar Tage,
  • dauerhafter Krankheit und Ausfall,
  • Minderung der Leistung aufgrund von Krankheit.

Sicherlich sind diese Aspekte ein hohes Risiko für alle Angestellten, die unverschuldet durch ernsthafte Krankheiten finanzieller Einbußen riskieren. In diesem Fall ist es sinnvoll, über private Vorsorge und Versicherungen ein finanzielles Polster für den Ernstfall bereit zulegen. Hierbei ist ein Beratungsgespräch beim Versicherungsmakler von Vorteil.

Darf mein Chef kündigen bei langer Krankheit?

Dennoch muss der Antrag drei Monate vor Antritt der Rente vorliegen. Das Gesetz schreibt keine maximale Grenze für Erkrankungen vor. Das bedeutet: es gibt keine Leitformel, wie oft eine Krankschreibung vorliegen darf. Wobei für den Betrieb durch die Krankschreibung nie ein wirtschaftlicher Schaden folgen darf. Dann hat ihr Chef das Recht, bei langer Krankheit, die Kündigung zu senden.

Wann gibt es Lohnfortzahlungen bei Krankheit?

Nicht jeder Arbeiter bekommt direkt seine Lohnfortzahlung. So müssen Sie mindestens vier Wochen im Betrieb angestellt sein. Während dieser Zeit der Anstellung sollten keine Fehlzeiten vorliegen.

Höheres Krankengeld beantragen?

Schlussendlich entsteht durch die Krankheit einer Lücke im Geldbeutel. Denn sie werden nie 100 % Krankengeld bekommen. Die Bemessungsgrenzen sind tatsächlich freiwillig und können je nach Situation verhandelt werden. Demnach muss es möglich sein, das finanzielle Loch aufzufangen. Hier bilden extra Stunden eine enorme Wirkung. D.h.: haben Sie mehr als vereinbart  gearbeitet und geleistet, steigt auch der Anspruch auf Kranken Geld. Hier gelten die durchschnittlichen Werte aus dem letzten Jahr.

Krankschreibung, wie lange –  Rechtliche Grundlagen

Gewiss ist die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt gemäß Paragraph fünf Abs. 1 Satz 2 zu bestätigen. Ferner gelten diese Regeln auch für Krankheit im Ausland. Nur wenn die Krankschreibung fristgemäß beim Chef landet, können sie auch von rechtzeitiger Zahlung des Krankengelds ausgehen.

Auch wenn die sechs Wochen abgelaufen sind, sind sie dazu verpflichtet, die AU regelmäßig beim Betrieb und der Krankenkasse vorzulegen. Bei einem Verstoß, droht der Entzug der Zahlung. Zumal dann eine Berechtigter Zweifel an ihrer Krankheit besteht. Im Zweifelsfall sollten Sie immer die Krankenkasse und den Chef kontaktieren. Um keine Risiken einzugehen.

Krankschreibung wie lange –  Wenn das Kind krank ist?

Wenn das eigene Kind krank ist, sollten die Eltern sich nie krankschreiben lassen. Tatsächlich verstoßen sie damit gegen das Gesetz. Dabei haben Eltern Anspruch auf Freistellung und das bis zu zehn Tage im Jahr. Diese Freistellung kann auf beide Eltern aufgeteilt werden. Haben Sie mehr als drei Kinder? Dann bekommen Sie vom Chef sogar 25 Tage im Jahr. Hinzu kommt die Kulanz, da viele Arbeitgeber Verständnis für Familien haben. Auch bei allein erziehenden Eltern ist von einer Verdopplung dieser Betreuungstage auszugehen. Schließlich ist hier kein zweites Elternteil vorhanden, dass die Beanspruchung abfangen kann.

Sind diese Tage abgelaufen und sie wissen nicht weiter? Gerade bei sehr jungen Kindern unter zwölf Jahren sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen. Schließlich stellt der behandelnde Kinderarzt einen Attest über die Notwendigkeit der elterlichen Freistellung aus. Dieser gehört dann schnellstmöglich auf den Schreibtisch des Unternehmens.

Fazit: Krankschreibung wie lange?

6 Wochen bezahlt der Chef das Krankengeld. Sie müssen sich innerhalb der ersten drei Tage krank melden. Geben Sie regelmäßig die AU ab, andernfalls riskieren sie das Krankengeld. Maximal drei Jahre lang zahlt die Krankenkasse, dann steht die Entscheidung für die Frührente oder ALG eins. Ein Kündigungsschutz in der Krankheitszeit ist nicht gegeben.