Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen. Diese Art von Zusatzversicherung kann je nach Vertrag und Tarif unterschiedliche Risikobereiche absichern. Meist geht es um den Kostenersatz von zahnärztlichen Behandlungen wie Prophylaxe, Kieferorthopädie, Zahnersatz und Zahnbehandlungen.

Was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt ausschließlich Leistungen der Regelversorgung ab. Wenn es eine Differenz vom Festzuschuss zu weiteren Leistungen (privatärztliche Versorgung, festsitzender Zahnersatz statt Prothese) gibt, müssen gesetzlich Versicherte die Differenz zum Festzuschuss selbst bezahlen. Das gilt auch für die Mehrkosten einer Zahn-Keramikfüllung anstelle der in der gesetzlichen Krankenversicherung üblichen Amalgamfüllung.

Zahnzusatzversicherungen mindern den Anteil der zahnärztlichen Rechnung, der von den Patienten selbst zu tragen ist. Meistens wird dazu von den Versicherungsgesellschaften ein Prozentsatz und nicht ein fester Betrag benutzt. Wenn in den Tarifen Altersrückstellungen enthalten sind, macht das die Beiträge anfangs teurer. Bei anderen Verträgen steigen Teil bildet die Beiträge regelmäßig. Die einzelnen Verträge unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen ist schwierig. Am besten ist es, die Höhe der Beiträge über die gesamte Laufzeit zu betrachten.

Zwei Arten von Zahnzusatzversicherung

Auf dem deutschen Versicherungsmarkt befinden sich über 300 unterschiedliche Zahnzusatzversicherungstarife. Auch ist die Gestaltung der Tarife von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, sodass Vergleiche schwierig sind.

Grundsätzlich gibt es zwei Tarifarten von Zahnzusatzversicherung, die sich nach der Art der Kalkulation ihrer Beiträge unterscheiden. Eine Tarifart orientiert sich an der Berechnung der Schadenversicherung, die andere an der Tarifberechnung der Lebensversicherung.

  • Kalkulation wie Schadenversicherung
    Tarifberechnung nach Art der Schadenversicherung kommen am häufigsten vor. Diese Form der Zahnzusatzversicherung kann den Beitrag aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch planmäßig mit steigendem Alter der Versicherten erhöhen. Der Vorteil ist, dass es eine Vielzahl von Angeboten gibt und die Versicherten eine größere Auswahl für ihre persönlichen Bedürfnisse haben. Junge Kunden bezahlen weniger, jedoch werden im Alter die Tarife teurer als jene nach Art der Lebensversicherung.
  • Kalkulation wie Lebensversicherung
    Bei Tarifberechnung nach Art der Lebensversicherung zählt das Alter der Versicherten bei Vertragsabschluss für die Beitragshöhe. Von Anfang an dient ein Teil des Monatsbeitrages für den Aufbau einer Alterungsrückstellung, die später im höheren Lebensalter zur Verfügung steht. Bei Vertragsabschluss gibt es daher keine altersbedingten Beitragssteigerungen. Jedoch können später Beitragserhöhungen mit Zustimmung eines Treuhänders erfolgen. Ein derartiger Versicherungsvertrag darf nicht gekündigt werden. Versicherungsanbieter dürfen laufende Verträge nicht kündigen und müssen bereits angesparte Rückstellungen gutschreiben, sollte ein Versicherungskunde in einen anderen Zahnzusatztarif wechseln wollen.

Beide Tarifarten von Zahnzusatzversicherungen können jedoch nicht die Höhe der vereinbarten Monatsbeiträge für die gesamte Vertragsdauer garantieren.

Vergleiche von Tarifen

Grundsätzlich ist anzuraten, einen Vertrag und Tarife zu wählen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vor Vertragsabschluss sollte auf alle Fälle geklärt werden, welche Bereiche die individuelle Zahnzusatzversicherung abdecken soll, ob Ausgaben für Zahnreinigungen oder für Kieferorthopädie enthalten sein sollen und ob für den Zahnersatz die einfache Regelversorgung genügt oder ob eine hochwertige Versorgung gewünscht ist.

Am nützlichsten ist es, neben den Prämien der einzelnen Anbieter auch deren tatsächlichen Leistungsumfang im Schadensfall miteinander zu vergleichen. Eine angebotene hundertprozentige Kostenübernahme kann etwa bedeuten, dass nur die Kosten des Eigenanteils bis zum Festkostenzuschuss bei einem Zahnersatz gemeint sind. Vielfach fallen auch Mehrkosten und Leistungen, die nicht ausdrücklich im Katalog der Krankenkasse enthalten sind, unter die Leistungen der Zusatzversicherung.

In den Versicherungsverträgen spielen neben der Beitragshöhe auch weiterführende Klauseln, Wartezeiten, Staffeltarife, Höchstgrenzen bei der Erstattung oder spezielle Erstattungsvoraussetzungen eine erhebliche Rolle.

Premiumtarife

Sogenannte Premiumtarife sind teurer, bieten den Versicherten jedoch mehr Vorteile. Meist wird die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Leistung der privaten Zahnzusatzversicherung addiert und somit tatsächlich der Gesamtrechnungsbetrag rückerstattet. Dies gilt auch für hochwertige Implantate.