Kostenübernahme von Zahnbehandlungen

Bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gibt es bestimmte Regeln für die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen. Einige der Kosten für Vorbehandlung, Reinigung und Zahnersatz werden vollständig gedeckt, andere nur teilweise oder gar nicht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) legen dazu die Regelversorgungsleistungen fest, welche Kosten gedeckt sind. Zusätzlich kommt das 2005 in Kraft stehende pauschale Festzuschuss-System der GKV zum Einsatz. Das Festzuschuss-System bedeutet, dass Sie stets denselben Betrag als Zuschuss erhalten. Dabei spielt keine Rolle, wie hoch die Kosten der Zahnbehandlung waren.

Wo gilt die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen?

Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse in voller Höhe. In vielen Fällen müssen Sie einen Eigenanteil bezahlen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist stets ein schriftlicher Antrag an die Krankenkasse. Hierzu erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, den Sie zur Prüfung und Genehmigung bei der Kasse einreichen. Es gibt auch Ausnahmen zu den Leistungen der Regelversorgung und Zuschüsse, etwa zur kostenpflichtigen professionellen Zahnreinigung.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Ehe Sie eine Kostenübernahme der GKV für Ihren Zahnarztbesuch beantragen können, müssen Sie zunächst eine Befunderhebung machen lassen. Für diesen festgestellten Befund gibt es mehrere Behandlungsarten oder Versorgungsformen. In den Regelversorgungsleistungen der GKV steht genau festgeschrieben, welche Versorgung für den jeweiligen Befund übernommen wird und welche nicht.

Vorsorge und Reinigung

Erwachsene erhalten zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr und eine Zahnsteinentfernung. Außerdem übernehmen die Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten einer Parodontitis-Früherkennung und Paradontosebehandlung. Die Krankenkassen übernehmen auch die Kosten, wenn eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt. Die professionelle Zahnreinigung Laser und 3D-Verfahren müssen Sie selbst bezahlen.

Kinder zwischen 6 und 18 Jahren erhalten zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und eine kariesprophylaktische Auffüllung von Zahnfurchen (Fissuren-Versiegelung) von bleibenden Backenzähnen. Bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren übernimmt die GKV drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Zahnfüllungen

Die GKV bezahlt das plastische Füllungsmaterial, im Frontzahnbereich die Komposit-Füllungen aus zahnfarbenem Kunststoff und im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen. Bei nachgewiesener Amalgam-Allergie können Sie auch im Seitenzahnbereich eine kostenlose Kunststofffüllung erhalten.

Zahnersatz

Der Gesetzgeber spricht von einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz. Ausschlaggebend sind medizinische, (für die Krankenkassen) wirtschaftliche und soziale Faktoren.

Bei Zahnbrücken und Zahnkronen deckt die GKV die Lückenversorgung mit metallischen Kronen und zahnfarbenen Teilverblendungen für den vorderen sichtbaren Zahnbereich sowie die Teleskopkrone auf den Eckzähnen und den vorderen Backenzähnen. Implantatkronen müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen, außer es geht um eine Einzelzahnlücke bei gesundem Zahnfleisch und gesunden Nachbarzähnen.

Bei Teil- und Vollprothesen bezahlt die GKV die Modellgussprothese mit Kunststoffbasis und Klammerverankerung. Eine implantatgetragene Prothese gehört nur in Ausnahmefällen zur Regelversorgung.

Wurzelbehandlung

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Wurzelbehandlung, einer Wurzelkanalbehandlung und einer Entfernung von Wurzelspitzen (Resektion) im Front- und Seitenzahnbereich, sofern der Zahn erhaltungswürdig ist.

Behandlung von Zahnfehlstellungen

Wenn Kieferorthopädie notwendig ist, trägt die GKV bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten der Behandlung sowie der Zahnspange, sollte es eine schwere Zahnfehlstellung ab KIG 3 sein. Dennoch müssen die Eltern zunächst 20% der Kosten selbst bezahlen, bekommen diese aber nach Abschluss der Behandlung rückerstattet. Bei Erwachsenen muss die Fehlstellung so schwer sein, dass sie eine zusätzliche kieferchirurgische Behandlung benötigt.