Wann gewährt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Bei Krankheit, nach einer OP oder nach einer anderen Krankenhausbehandlung kann die Genesung lange dauern. Wenn Sie sich vorübergehend nicht mehr selbst versorgen können, gibt es die Haushaltshilfe der Krankenkasse. Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf pflegerische Grundversorgung. Die Haushaltshilfe kann Sie bei Körperpflege, Essen machen und im Haushalt unterstützen.

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Zuständig ist Ihre eigene Krankenkasse, welche Ihre Gesundheitsversorgung sichert. Dort können Sie im Bedarfsfall eine Haushaltshilfe beantragen. Dieser Bedarf ist gegeben, wenn Sie plötzlich schwer erkranken, einen Unfall oder eine schwere OP hatten. Diese Hilfskraft wird von der Krankenkasse gewährt, wenn Sie alleine leben und niemand aus Ihrer Familie Ihre hauswirtschaftlichen Tätigkeiten übernehmen kann.

Die Haushaltshilfe beschränkt sich auf häusliche Tätigkeiten. Ein Arzt kann zusätzlich eine Pflegehilfe verschreiben. Diese kann Katheter wechseln oder regelmässig Medikamente verabreichen. Diese Pflegehilfe müssen Sie gesondert beantragen.

Wer erhält eine Haushaltshilfe und in welchen Fällen?

Die Voraussetzungen zum Erhalt der Haushaltshilfe sind ähnlich jenen zur Grundpflege. Die Pflegebedürftigkeit kann durch eine akute oder sich eine akut verschlechternde Krankheit auftreten. Auch Unfälle, Schlaganfälle oder ein ambulanter Krankenhausaufenthalt können vorübergehende Hilfsbedürftigkeit auslösen. Eine laufende Chemotherapie kann ebenfalls vorübergehend eine Belastung sein. Sie benötigen auf alle Fälle eine Haushaltshilfe, wenn Sie gewöhnliche Tätigkeiten zu Hause nicht mehr alleine durchführen können.

Jeder kurzzeitig Pflegebedürftige kann eine Hilfe beantragen, wenn niemand in der Familie die Aufgaben im Haushalt übernehmen kann. Nicht nur Alleinlebende, sondern auch Familien können in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe bekommen. Sollte etwa der Partner berufstätig sein und keinen Pflegeurlaub bekommen, bezahlt die Krankenkasse eine Hilfe. Diese ist hauptsächlich für Haushaltstätigkeiten und zur Versorgung der Kinder zuständig. Ist zusätzlich regelmässige medizinische Versorgung nötig, müssen Sie eine gesonderte Pflegehilfe beantragen.

Wie lange gibt es eine Haushaltshilfe?

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht grundsätzlich für vier Wochen. Bei schweren Krankheitsfällen verlängert sich diese Hilfestellung. Diese Regelung gilt sowohl bei erstmaliger als auch chronischer Erkrankung. Lebt im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein hilfebedürftiges Kind, gibt es maximal 26 Wochen Hilfe. Ist ein Parter erkrankt oder in Langzeit-Therapie, können Familien auch länger eine Haushaltshilfe bekommen.

Wie berechnet sich der Zuschuss?

Grundsätzlich ist es Ihre Krankenkasse, die Ihre häusliche Krankenpflege stellt. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst eine Haushaltshilfe suchen. Diese Haushaltshilfe darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein. Sollten Sie von Verwandten gepflegt werden, gibt es keine Kostenerstattung der Krankenkasse.

Haben Sie eine selbst ausgesuchte Haushaltshilfe, erhalten Sie einen Erstattungsbetrag. Der Erstattungswert ist in diesem Fall auf eine bestimmte Stundenanzahl und eine bestimmte Höhe begrenzt. Grundsätzlich gilt ein Höchstbetrag von 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht etwa 76,00 Euro für einen 8-Stunden-Tag oder 9,50 Euro pro Stunde.

Hier fällt für Sie auch die gesetzliche Zuzahlung mit zehn Prozent der Kosten pro Tag an. Das sind mindestens fünf, höchstens zehn Euro. Diese fallen je Verordnung für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr an. Die Zuzahlung entfällt, wenn Sie die Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung bekommen.

Die von der Krankenkasse bestellte Haushaltshilfekraft rechnet die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.