Arztrechnung

Sie können grundsätzlich frei wählen, zu welchem Arzt Sie gehen wollen. Die Arztrechnungen müssen zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden. Diese Rechnungen für die erbrachten Leistungen müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen die anfallenden Kosten. Es gibt jedoch Unterschiede, ob Sie privat versichert sind oder bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Was unterscheidet gesetzlich und privat Versicherte?

Bei gesetzlicher Krankenversicherung können Sie ebenfalls frei Ihren Arzt wählen. Jedoch wird Ihnen nicht jede Rechnung und nicht in voller Höhe wieder erstattet. Für die Rückerstattung gibt es festgelegte Kassensätze. Vielfach ist es auch nötig, ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag bei Ihrem Arzt einzuholen. Dieses müssen Sie der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zur Genehmigung vorlegen. Die Rückerstattung gemäß der Kassensätze erfolgt am Ende eines Quartals. Von der Rückerstattung werden auf alle Fälle die Verwaltungskosten abgezogen.

Für privat Versicherte gilt grundsätzlich, dass Sie die Kosten von Arztrechnungen auf alle Fälle rückerstattet erhalten. Sie müssen die Arztrechnung ebenfalls zunächst selbst bezahlen, erhalten jedoch den Betrag von Ihrer Privatkasse zurück. Die Rückerstattung ist auch hier nicht der volle Rechnungsbetrag. Jedoch sind die Kassensätze höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese Sätze hängen von Ihrem privaten Anbieter und von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Wenn Sie ein Privatpatient sind, erhalten Sie für jede Behandlung eine Arztrechnung.

Wie rechnet ein Arzt ab – die Arztrechnung?

Was in jeder Rechnung enthalten sein muss, legt die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in einem Gebührenverzeichnis fest. Es liegt dann an Ihrer Krankenversicherung, diese Rechnung anzuerkennen. Ob diese Rechnung korrekt ist, müssen Sie jedoch selbst überprüfen. Ein Privatpatient muss dem Arzt alle für die Behandlung anfallende Gebühren, Entschädigungen wie Wegegeld oder Reiseentschädigung und allfällige Auslagen vergüten.

Was muss in der Arztrechnung stehen?

Eine Arztrechnung enthält alle ärztlichen Leistungen, die nicht durch die Sozialversicherung abgedeckt sind. Beachten Sie, dass es für alle Gebühren (beispielsweise voll- oder teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Behandlungen) eine eigene Kennzahl gibt.

Jede Arztrechnung muss folgende Angaben enthalten:

– Das Datum der erbrachten Leistung

– Die Kennzahl oder Nummer der Gebühren für diese Leistung

– Die Bezeichnung der einzelnen Leistungen

– Die Mindestdauer der Behandlung

– Die jeweiligen Rechnungsbeträge

– Punktzahl und Punktwert der einzelnen Leistungen

– Der Einfachsatz, errechnet aus Punktzahl mal Punktwert

– Der Steigerungssatz, beispielsweise für Laboruntersuchungen

– Allfällige Minderungsbeträge für Gebühren

– Bei Entschädigungen die Art der Berechnung

– Bei Auslagenersatz den Betrag und die Art der Auslage

Punktzahl und Punktwert geben an, wie aufwendig eine Behandlung ist. Der Steigerungssatz kann den Multiplikationsfaktor von mindestens 1 bis höchstens 2,3 haben. Für jegliche Ausgabe über 25,56 Euro muss ein Beleg oder ein sonstiger Nachweis der Rechnung beiliegen.

Wann wird Umsatzsteuer berechnet?

Grundsätzlich gibt es keine Umsatzsteuer bei heilkundlichen ärztlichen Leistungen. Dazu zählen auch vorbeugende Behandlungen.

Erwerben Sie über den Arzt aber beispielsweise Kontaktlinsen, therapeutische Einlagen oder geht es um einen kosmetischen Eingriff, gehört die Umsatzsteuer dazu. Auf der Arztrechnung muss dann auch die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Steuersatz (meist 19 Prozent) aufscheinen.

Die Arztrechnung prüfen

Als Privatpatient liegt es an Ihnen, die Korrektheit Ihrer Arztrechnung zu prüfen. Es müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein. Sie können dazu das GOÄ Prüfprogramm des Verbandes der privaten Krankenversicherung nutzen. Sie müssen hier nur die Kopfdaten der Rechnung, die einzelnen Positionen und Beträge eingeben, um ein Prüfungsergebnis zu erhalten. Einige weitere Privatversicherungen bieten ebenfalls Online-Prüfdienste für Arztrechnunen an. Diese Prüfprogramme ersetzen jedoch nicht die Rechnungsprüfung durch Ihre Krankenversicherung.

Was tun, wenn die Rechnung fehlerhaft ist?

Wenn das Prüfprogramm Mängel feststellt, sollten Sie die Rechnung nicht bezahlen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob sie die Arztrechnung überhaupt anerkennt. Sie können mit der Bezahlung bis dahin warten.

Die Ärztekammer

Jeder Arzt muss Mitglied der Ärztekammer Deutschland sein. Die Ärztekammer dient zur berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte und zur Wahrung deren beruflicher Belange. Grundlage sind die landesrechtlichen Heilberufe-Kammergesetze. Die Fachaufsicht hat das jeweils zuständige Landesministerium. Jedes Bundesland hat eine eigene Ärztekammer. Es gibt auch eine Bundesärztekammer, die jedoch als Verein organisiert ist.