Audi BKK Krankschrankschreibung & Krankengeld

Die Audi BKK ist eine bundesweit tätige deutsche Betriebskrankenkasse mit rund 700 Mitarbeitern und über 692.000 Versicherten. Sie entstand im Jahre 1894 als Fabrik-Krankenkasse der Neckarsulmer Strickmaschinenfabrik, 1914 umbenannt in Betriebskrankenkasse NSU Motorenwerke AG. Weitere Namensänderungen in den Jahren 1972, 1978 und 1990 sowie Fusionen mit anderen Betriebskrankenkassen folgten, ehe 2011 der Name Audi BKK bestehen blieb. Der Hauptsitz der Kasse ist Ingolstadt, welcher für die Audi BKK Krankschreibung- und Krankengeld-Angelegenheiten zuständig ist.

Geschäftsstellen der Audi BKK

Die Audi BKK verfügt über 29 Geschäftsstellen an allen Produktionsstandorten der Marken Volkswagen, Audi und MAN Truck & Bus sowie in Neuburg an der Donau, Singen (Hohentwiel), Seelze, Helmstedt, Neumarkt i.d.OPf., Augsburg, Gifhorn, Ebern, Coburg, Nürnberg, München, Neunkirchen (Siegerland) und Eichstätt.

Beitragssätze der Audi BKK

Die Beitragssätze sind seit 1. Januar 2009 vom Gesetzgeber einheitlich vorgeschrieben. Die Audi BKK erhob bis 2014 keine einkommensunabhängige kassen-individuelle Zusatzbeiträge. Derzeit liegt der Zusatzbeitrag bei 0,7 Prozent des zugrundeliegenden Einkommens.

Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung

Arbeitsunfähig ist derjenige, der aufgrund einer Erkrankung der beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt notwendig. Neben einer unverzüglichen Meldung an den Arbeitgeber muss diese Krankschreibung auch der Audi BKK innerhalb von einer Woche gemeldet werden.

Die Adresse zur Zusendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post ist:

Audi BKK

Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt

Dazu kann auch das Online-Center der Audi BKK genutzt werden unter www.audibkk.de.

Audi BKK Krankengeld

Ist die Krankmeldung ordnungsgemäß erfolgt, besteht Anspruch auf Krankengeld von der Audi BKK. Für Arbeitnehmer besteht in der Regel ein Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bezieher für Arbeitslosengeld I haben in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung der Leistung durch die Agentur für Arbeit. Die Audi BKK zahlt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche Krankengeld an Arbeitnehmer und an Empfänger von Arbeitslosengeld I. Krankengeld gibt es weiters für Selbstständige, sofern sie eine Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch gewählt haben. Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen im Krankheitsfall Leistungen von der Agentur für Arbeit.

Die Höhe des Audi BKK Krankengeldes

In der Regel beträgt das Krankengeld 70 Prozent des bisherigen beitragspflichtigen Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Berücksichtigt werden auch etwaige Einmalzahlungen des Arbeitgebers in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wie etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Vom Krankengeld abgezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung fallen für die Zeit des Bezugs von Krankengeld jedoch weg.

Anspruchsdauer

Krankengeld kann für einen Zeitraum von höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit bezogen werden. Einbezogen sind dabei auch Zeiten, in denen die Auszahlung von Krankengeld ruht. Das gilt zum Beispiel für Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld.

Der Anspruch kann auch ruhen, wenn die Audi BKK nicht innerhalb einer Woche nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält.