Krankmeldung & Krankengeld bei der AOK

Im Prinzip sollten sich Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Arbeitssuchende ebenso wie Journalisten und Künstler vor dem Krankheitsfall Gedanken über das Krankengeld machen. Andernfalls kann eine Krankheit zu einer existenzbedrohende Situation werden, denn wer garantiert die Entgeltfortzahlung? Da sich dieser Fall bei jeder Krankenkasse anders darstellt, wollen wir in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zur Krankmeldung und zum Krankengeld bei der AOK zusammenfassen.

Krankengeld bei der AOK

Das Wichtigste zum Krankengeld und zur Krankmeldung bei der AOK

Die Krankenkasse der AOK übernimmt die Zahlung des Krankengelds, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Doch diese Zahlung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu diesem Bereich informieren die Mitarbeiter zum einen in den Filialen vor Ort und an der Service Hotline zu Ihrem individuellen Fall.

So holen Sie sich die notwendige Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen zur Krankmeldung direkt bei der AOK. Dennoch sollte vorab ein Arzt bestätigen, wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Diese Bescheinigung ist mit dem Krankenschein gleichzusetzen, der zugleich die Grundlage für die Zahlung ist. Stimmen die Voraussetzungen, müssen Sie sich um Ihr Krankengeld keine Gedanken mehr machen.

Neue Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der AOK

Grundsätzlich sind mit dem 1. Januar 2016 neue Regeln in Kraft getreten, wenn es um die Bescheinigung bzw. den Krankenschein geht. Die AU gilt für den gesamten Verlauf der Arbeitsunfähigkeit und muss die folgenden Punkte aufführen:

  • AU beim Arbeitgeber vorlegen auch ohne Diagnose
  •  Abgabe bei der AOK für die Auszahlung des Krankengelds
  •  persönlicher Abschnitt für Behandlung und Diagnose

 Wie zahlt die Krankenkasse AOK das Krankengeld?

Zunächst bilden die Kalendertage die wichtigsten Anhaltspunkte. Folglich werden 30 Tage für einen Kalendermonat vorausgesetzt, dies ist unabhängig von der tatsächlichen Dauer eines Monats. Außerdem zahlt die AOK das Krankengeld auch rückwirkend. Hier gilt der Tag als bindend, an dem Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat.

Krankengeld bei der AOK berechnen, so geht’s

Ein Anhaltspunkt für die Berechnung des Krankengeldes bildet das Einkommen. So gibt es bei allen Krankenkassen einen gesetzlich geregelten Anteil von 70 % brutto. Hier werden zuzügliche Bonuszahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld selbstverständlich mit einberechnet. Folglich kommen wir auf einen Höchstbetrag von 101,50 € am Tag (Stand: 2017). Aber auch die Berechnung nimmt die AOK ihren Kunden ab, wenn sie einfach nur die Verdienstbescheinigung vorlegen. Diese bekommen Sie jährlich vom Arbeitgeber. Für Selbstständige gilt hier der Einkommensteuerbescheid.

Wie lange bekomme ich Krankengeld von der AOK?

Die Dauer für die Zahlung des Krankengeldes umfasst eineinhalb Jahre einer Krankheit. Das bedeutet: Sie erhalten die Entgeltfortzahlungen über diese Dauer für eine Krankheit innerhalb von drei Jahren. Selbst wenn Sie innerhalb dieser Zeit an einer weiteren Krankheit leiden, wird nicht automatisch der Anspruch erhöht. Für all diejenigen, die schon Rente erhalten, erlischt der Anspruch der Zahlung.

Krankmeldung & Krankengeld bei der AOK Für Arbeitnehmer

Die Berechnung der tatsächlichen Höhe orientiert sich an dem regelmäßigen Einkommen. Demnach erhalten Sie 70 % vom brutto Einkommen oder aber höchstens 90 % von ihrem jeweiligen netto Einkommen.

Krankmeldung & Krankengeld bei der AOK Für Arbeitslose

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Zahlung bis zur sechsten Woche der Krankheit. Danach gibt es in der identischen Höhe die Fortzahlung des Krankengelds. Dementsprechend kann das Krankengeld niemals höher als das Arbeitslosengeld ausfallen. Diese Vorgaben gelten nur für ALG I Empfänger.

Krankmeldung & Krankengeld bei der AOK für Selbstständige

Hier greift die Voraussetzung, dass Sie freiwillig versichert sind bei der AOK. Dieselbe Freiwilligkeit gilt auch in Bezug auf den Erhalt von Krankengeld ab der 7. Woche. Eine Sonderregelung trifft alle Publizisten, Journalisten und Künstler, die über die KSK versichert sind. Hier übernimmt die AOK ab dem 43. Tag der Krankheit die Zahlung.

Was ist die KSK?

Bei der KSK handelt es sich um die Künstlersozialkasse. So genießen alle Künstler und Publizisten den Vorzug, über die KSK nur die Hälfte an Krankenkassengebühren, Sozialversicherung und Rentenversicherung zu zahlen. Sie sind dennoch ganz normal freiwillig bei der AOK versichert. Schlussendlich besteht die Option hier Extras bei der Krankenversicherung hinzu zu buchen, wie zum Beispiel das Krankentagegeld. Für diesen Fall ist es sinnvoll, sich mit einem Berater kurzzuschließen und Ihren Fall persönlich zu besprechen.

AOK – Beratung & Service rund um das Krankengeld

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, die Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn alle Versicherten werden kostenlos zum Thema Arbeitsunfähigkeit betreut. So erklärt man Ihnen nochmals, worauf es bei der Beantragung ankommt und was Sie bei den Formalitäten zu beachten haben. Vorab sollten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren und auch den Service zur Wiedereingliederung in den Alltag nutzen.

Wie die AOK Erkrankte bei der Wiedereingliederung unterstützt

Um Langzeiterkrankte in den Arbeitsalltag wieder einzugliedern, folgen Rehabilitationsmaßnahmen, die stationär oder ambulant erfolgen. Wobei für diesen Bereich die Rentenversicherung zuständig ist. Beispielsweise können Sie im Verlauf der Zahlung von Krankengeld auch an Reha Maßnahmen teilnehmen.

In diesem Fall entfällt der Zusatzbeitrag von 10 Euro. Außerdem fördert die AOK die betriebliche Gesundheit und zahlt das Krankengeld an alle Väter und Mütter, wenn die eigenen Kinder während einer Krankheit betreut werden. Buchen Sie online über die Webseite das Kundencenter in Ihrer Nähe auf. Hier listet die AOK eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse sowie die Adresse und die Öffnungszeiten. Im Grunde genommen sollte es kein Problem sein, einen schnellen Beratungstermin zu bekommen.