Krankmeldung und Krankengeld bei der TK

Grundsätzlich regeln die Krankenkassen die Zahlung von Krankengeld konform. Haben Sie sich rechtzeitig krankgemeldet und zieht sich Ihre Krankheit über mehr als 6 Wochen hin? Dann springt die Krankenkasse ein und übernimmt die Zahlung. Sie bekommen dann zwar nicht mehr den vollen Satz des Lohns. Dennoch eine stattliche prozentualen Anteil, der Sie vor einer finanziellen Misere bewahrt. Umso wichtiger ist es, vorab einen Blick auf die Bedingungen, die Services, Krankmeldung und Krankengeld bei der TK zu werfen.

Krankengeld bei der Techniker Krankenkasse

Krankmeldung und Krankengeld bei der TK – was beachten?

Zunächst macht es auch bei der TK einen Unterschied, ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Arbeitsuchender sind. Hier unterscheiden sich die Regularien auch in Bezug auf Künstler und Publizisten. Weitere Ausführungen finden sich in Bezug auf die stufenweise Wiedereingliederung, das Krankengeld und die Rente. Besonders positiv fällt die transparente Infothek der Techniker Krankenkasse online auf.

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld auch bei der TK. Sie erhalten bis zu maximal 78 Wochen bei einer Krankheit innerhalb von drei Jahren Ihre Zahlung. Die Zeitspanne startet an dem Tag, an dem Ihr Arzt Sie zum ersten Mal krankgeschrieben hat.

Wie viel Krankengeld zahlt die TK?

Prinzipiell lässt sich die Höhe des Krankengeldes ganz einfach berechnen. So kommen die monatlichen Zahlungen auf 70 % des letzten Arbeitsentgeltes. Das Krankengeld darf niemals 90 % Ihres Nettogehalts übersteigen. Die TK berücksichtigt selbst Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Bedenken Sie, dass Sie auch wie beim Gehalt Ihre Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung und Rentenversicherung zu leisten haben. Bei der TK haben Sie online sogar die Möglichkeit, das konkrete Krankengeld zu berechnen. So haben wir eine feste Zahl im Krankheitsfall direkt verfügbar.

Wie Krankmeldung und Krankengeld bei der TK?

Zunächst informiert Ihr Chef die Krankenkasse über den Zeitpunkt der Fortzahlung und die Höhe des Gehalts. Seit dem Januar 2016 kann der Arzt die AU weiterhin nach dem Ende der Entgeltfortzahlung bescheinigen. Dafür benötigen Sie den gelben Zettel. Senden Sie ganz einfach die erste Seite des gelben Zettels an die Techniker Krankenkasse.

Außerdem bleiben verschiedene Optionen, sich bei der Krankenkasse krank zu melden. Zum einen senden Sie die AU per Post an die TK. Zum anderen können Sie sich auch online krank melden, indem sie in wenigen Klicks die AU digital übermitteln.

Für die Postsendung: Senden Sie die Krankschreibung an Techniker Krankenkasse in 20908 Hamburg.

Keine Sorge, das ist eine Großkundenanschrift, die keinen Straßennamen benötigt. Obendrein gibt es auch kein Postfach. Sie können jedoch davon ausgehen, dass Ihr Schreiben immer an der richtigen Stelle landet. Haben Sie bereits mit einem bestimmten Sachbearbeiter Kontakt aufgenommen, können Sie den Zusatz “ z.H. Frau …/Herr…“ hinzuzufügen. Dennoch dürfte das in den meisten Fällen nicht notwendig sein.

Krankengeld bei der TK

Worauf achten bei Krankmeldung und Krankengeld bei der TK?

Sie sollten Ihren Krankenschein schnellstmöglich auch an die TK senden. Kommt dieser über eine Woche zu spät, ist bei einer länger andauernden Krankheit Ihr Krankengeld in Gefahr. Das kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben, gerade wenn eine ganze Familie von dem Krankengeld und der Fortzahlung abhängig ist.

Welchen Teil der Krankschreibung zur TK schicken?

Hier kann nur sehr wenig daneben gehen. Die Bescheinigung, auf der Sie den Vermerk sehen: „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“, geben Sie Ihrem Chef. Arbeitslose übergeben diesen Teil der Krankschreibung dem Arbeitsamt. Denn schließlich muss sich jeder krank melden, selbst wenn er arbeitssuchend ist. Andernfalls würde man riskieren, unentschuldigt bei einer Maßnahme zu fehlen oder eine Bewerbungstermin nicht wahrzunehmen. Auch hier sind die Zahlungen in Gefahr.

Krankschreibung richtig verstehen, so geht:

Dann gibt es noch einen zweiten Teil der Krankschreibung mit der Aufschrift: „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. Diesen Abschnitt schicken Sie ganz einfach zur Techniker Krankenkasse. Der Facharzt hinterlässt hier die Diagnose anhand der ICD –  eine internationales System zur Klassifikation von Krankheiten. Dies gilt auch als Verschlüsselung, zum Schutz des Patienten. Die Techniker Krankenkasse möchte es Ihren Kunden und Versicherten so einfach wie möglich machen, sich an die festgesetzten Fristen zu halten. Deshalb ist es auch möglich, diesen Abschnitt online zu senden.

Dann gibt es noch einen weiteren Teil in der Krankmeldung mit der Aufschrift: „Ausfertigung für Versicherte“. Diesen Abschnitt legen Sie in Ihre Unterlagen. Hinzu kommt der Abschnitt „Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt“, der für den behandelnden Arzt für die weitere Diagnose, Therapie gedacht ist.

Wer erhält KEIN Krankengeld bei der TK?

Zusammenfassend gibt es auch Versicherte und Mitglieder, die kein Krankengeld erhalten. Es handelt sich hierbei um spezifische Rentenarten, die wiederum von der Rentenversicherung abgedeckt sind:

  •  Voll-Rente
  •  Erwerbsminderung
  •  Erwerbsunfähigkeit
  •  Ruhegehalt

Es ist davon auszugehen, dass der Anspruch auf Rente mit dem ersten Tag endet. Von da an müssen Sie keine AU vom Arzt ausstellen lassen, da Sie durch Ihre Rente keiner Arbeit mehr nachgehen. Eine Ausnahme bilden Versicherte mit Teilrente oder mit der Rente wegen Berufsunfähigkeit. Hier kommt es aber zu einer Reduktion des Vertrags. Bei Fragen sollten Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse wenden. Auch die Techniker bietet hier eine Info-Hotline und steht mit erfahrenen Mitarbeitern Rede und Antwort.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Ratgeber erst einmal weiterhelfen, wie Sie ohne Probleme Krankmeldung und Krankengeld bei der TK abrufen. An dieser Stelle raten wir, den konkreten Satz vom Krankengeld gleich online mit dem Tool auszurechnen.