Krankmeldung & Krankengeld bei der Barmer

Krankengeld der Barmer – Die BARMER lässt sich mit einem Beitragssatz von 15,7 % in den mittleren Bereich der Krankenversicherung und Pflegeversicherung einordnen. Derzeit betreut diese Krankenkasse 9,4 Millionen Versicherte (Stand: März 2017). Mit über 400 Geschäftsstellen deutschlandweit steht diese Krankenkasse Ihren Kunden und Versicherten zur Seite. Doch wie steht es um das Krankengeld bei der BARMER? Was müssen Sie bei der Krankmeldung beachten? Ergeben sich hier Besonderheiten und Extras im direkten Vergleich zu den anderen Krankenkassen? Wir gehen diesen Fragen auf den Grund und liefern stichhaltige Fakten.

Krankengeld der Barmer - und Krankmeldung bei der Barmer
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Krankmeldung und Krankengeld der BARMER

Wer über diese Krankenkasse mehr erfahren möchte, sollte sich auf jeden Fall auf der Webseite umsehen. Darüber hinaus stehen ganz in der Nähe Beratungsstellen und freundliche Mitarbeiter Rede und Antwort. Die online Geschäftsstelle hat 24 Stunden am Tag geöffnet.

Zuverlässig, innovativ und umfangreich stellen sich die Serviceleistungen und die Gesundheitsleistungen dar. Dabei steht die persönliche Betreuung und ein umfassendes Bonusprogramm an erster Stelle. Bei der BARMER sind Selbstständige, Freiberufler und Angestellte gut aufgehoben. Je nachdem, wonach Sie auf der Suche sind, finden Sie das passende Krankenhaus, den Arzt oder die jeweiligen Leistungen online.

Bonusprogramm der BARMER

Wer gar nicht erst krank werden will, wird auch neben dem Krankengeld bei der BARMER mit einem Bonusprogramm verwöhnt. Auch wenn Aktivität, Sport und Bewegung keine Garantie für Krankheiten ausbilden, halten Sie sich dennoch fit und bekommen Bonuspunkte von Ihrer Krankenkasse. In diesem Zusammenhang  winken wirklich attraktive Prämien im Bonusprogramm.

So lohnt es sich schon für Kinder und Jugendliche, bei Ihrer Krankenkasse Punkte zu sammeln. Sind Sie bei der BARMER versichert? Dann sollten Sie sich online registrieren, ein Kundenkonto anlegen, um diese Prämien und Bonuspunkte zu kontrollieren. Die dazugehörige Bonuskarte können Sie ganz einfach und kostenlos ausdrucken.

Die Leistungen der BARMER auf einen Blick

Gerade  im Hinblick auf Services und Extras für die Versicherten stellen sich die meisten Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen heraus. So versorgt Sie die BARMER im Bereich Prävention, Zähne, Krankheit und Pflege ebenso mit vorzüglichen persönlichen Extras wie beim Arzt, im Ausland und in Bezug auf die Familie.

Möchten Sie sich eingehender informieren? Dann sollten Sie den entsprechenden Menüreiter online abrufen. Die alphabetische Sortierung der Leistungen dieser Krankenkasse erleichtert die Orientierung. Uns soll es auf diesem Portal nur um das Krankengeld der BARMER gehen.

Krankengeld der Barmer

Was beachten beim Krankengeld der BARMER?

Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, steht die BARMER zur Stelle. Schließlich soll es darum gehen, Ihnen so schnell wie möglich wieder auf die Beine zu helfen. Dabei sollen sich die Versicherten auf Ihre Genesung konzentrieren und können sich auf einen starken Partner in Sachen Krankengeld und Krankengeldanspruch verlassen.

Sind Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben, springt die BARMER für die Zahlung ein. Bei gesetzlich Versicherten entspricht dies dem Entgeltersatz. Sie haben in jedem Fall Anspruch auf Krankengeld.

 Die wichtigsten Vorteile bei der BARMER zum Krankengeld:

  • Ihr Krankengeld entspricht dem Regelsatz von 70 %. Dabei gilt das Brutto Entgelt als Orientierungsgrundlage, welches Sie in den letzten Monaten und im folgenden Jahr bezogen haben.
  • Das Krankengeld bei der BARMER kommt auf höchstens 90 % des netto Entgelts.
  • Dabei stehen Ihnen 100 % aller Zusatzleistungen zu. Vorausgesetzt Sie haben diese Zahlungen in den letzten 12 Monaten enthalten.  Hierbei handelt es sich um Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
  • Der aktuelle maximale Satz von Krankengeld 2017 beträgt 101, 50 Euro für jeden Kalendertag.
  • Die BARMER veranschlagt insgesamt 30 Kalendertage, unabhängig von dem tatsächlichen Wert. Sie kommen demzufolge auf eine maximale Krankengeld von 3040 €.

Achtung: Seit 1.1.2016 gilt ein neuer Auszahlungsschein für das Krankengeld der BARMER. Was ist anders? Ganz einfach: Ihr Arzt attestiert direkt auf dem Krankenschein Ihre Arbeitsunfähigkeit.

Das bildet die Basis für die Zahlung des Krankengelds. Damit sind doch alle Ansprüche abgegolten. Im Prinzip müssen Sie nichts weiter beachten. Individuelle Ansprüche und grundlegende Änderungen ergeben sich erst im Hinblick auf die persönliche Rehabilitation und Therapie. Hier liefert die BARMER wirklich hilfreiche Informationsmaterialien zu allen Geldleistungen.

Was tun mit dem Krankenschein?

Im Prinzip müssen Sie nichts weiter tun, als ihre Bescheinigung vom Arzt entsprechend der Postleitzahl Bereiche Ihrer Adresse, an die BARMER zu schicken:

  •  Postleitzahl 0000-46999 geht an die BARMER in 42267 Wuppertal
  •  Postleitzahl 4700-99999 geht an die BARMER in 7352 Schwäbisch Gmünd

Wie lange Anspruch auf Krankengeld bei der BARMER?

Hier gibt es keinerlei zeitliche Begrenzungen, dennoch gilt die Arbeitsunfähigkeit bis maximal 78 Wochen in drei Jahren. Hierbei wird eine Krankheit veranschlagt. Erkranken Sie in diesem Zeitraum an einer zweiten Krankheit, bleibt der Anspruch an Krankengeld unangetastet.

Wichtige Fristen für Krankschreibung bei der BARMER

Vorsicht: Verpassen Sie es nicht, innerhalb einer Woche Ihren Anspruch an Krankengeld bei der BARMER zu melden, andernfalls ruht der Anspruch auf Krankengeld.

Diese Fristen sollten Sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Da es schlimmstenfalls zu ernsthaften finanziellen Konsequenzen für Sie kommen kann. Im Zweifelsfall greifen Sie zum Telefon, wenn Sie zum Beispiel im Ausland erkrankt sind, um mit einem Berater der BARMER Rücksprache zu halten. Sie sollten sich auf jeden Fall bemühen, den Krankenschein so schnell wie möglich zur Krankenkasse zu senden, um eine pünktliche Krankmeldung zu gewährleisten.