R+V Betriebskrankenkasse

Die R+V Betriebskrankenkasse (kurz R+V BKK genannt) gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und eine der wenigen Betriebskrankenkassen, die nun allen Versicherten offen steht. Ursprünglich wurde sie 1992 als geschlossene Betriebskrankenkasse ausschließlich für die Mitarbeiter der R+V Versicherung AG gegründet. Seit 2002 steht sie bundesweit für jedermann offen.

Die R+V BKK betreut rund 159.000 Versicherte (Stand Ende 2017). Die meisten sind Mitarbeiter von Genossenschaftsbanken und von Unternehmen im genossenschaftlichen Finanzverbund. Der Sitz der R+V Betriebskrankenkasse befindet sich in Wiesbaden.

Die Grundversorgung der R+V Betriebskrankenkasse

Die R+V-Versicherung hat den Ruf, ein besonders kundenorientierter Dienstleister zu sein. Neben der medizinischen Grundversorgung bietet die R+V BKK zahlreiche Zusatzleistungen. Dazu zählen beispielsweise die Kostenübernahme für Osteopathie oder für homöopathische und anthroposophische ärztliche Behandlungen sowie kostenlosen Impfschutz. Es gibt auch ein Bonusprogramm, welches das gesundheitsbewusste Verhalten der Kunden mit bis zu 120 Euro belohnt.

Vorteile der R+V Betriebskrankenkasse

Neben den zahlreichen Zusatzleistungen der R+V Betriebskrankenkasse bringt die Mitgliedschaft weitere Vorteile. Dazu zählen beispielsweise die rund um die Uhr erreichbare Krankenkassen-Hotline, die Pflegeberatungshotline, die Vermittlung von Facharztterminen, Spezialistenempfehlungen, Unterstützung bei der Wahl eines Krankenhauses und freie Krankenhauswahl. Weiters erlaubt diese Versicherung das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung, kümmert sich um das Versorgungsmanagement bei schweren Erkrankungen und bietet Unterstützung bei Behandlungsfehlern. Wenn Versicherte in einem bestimmten Zeitraum keinerlei der Leistungen der R+V BKK in Anspruch nehmen, gibt es Prämien von rund 100 Euro pro Jahr Leistungsfreiheit.

R+V BKK Beitragssätze

Die Beitragssätze für Krankenkassen sind seit 1. Januar 2009 vom Gesetzgeber einheitlich vorgeschrieben. Bis Ende 2014 verlangte die R+V BKK von ihren Versicherten keinen Kassen-individuellen Zusatzbeitrag. Seit 2015 erhebt die Versicherung einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Dieser Beitrag wurde 2016 von 0,8 Prozent auf die Höhe von 1,0 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens angehoben. Der Beitragssatz beträgt allgemein seit 2018 die Höhe von 15,5 Prozent.