Verreisen bei Krankschreibung: Was ist erlaubt?

Verreisen bei Krankschreibung – Sind sie nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben aufgrund von Krankheit? Dann führt der erste Weg zum Arzt. Nach einer Untersuchung stellt der Arzt eine AU aus. Dabei handelt es sich um ein Zertifikat, das bescheinigt: Sie können nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen. Doch fesselt diese Krankschreibung Sie auch unmittelbar an die Wohnung? Haben Sie einen Urlaub gebucht? Möchten Sie sich im Ausland erholen? Auf diese Fragen finden wir konkrete Antworten.

Verreisen bei Krankschreibung –  was erlaubt der Arbeitgeber?

Um diese Frage zu beantworten, werfen wir einen Blick in das Arbeitsrecht. Hier entdecken wir einen Absatz, der die Arbeitsunfähigkeit nicht als Hausarrest definiert. Es ist vielmehr von einer Erholungsphase die Rede. Das bedeutet: der Arbeitnehmer soll alles dafür tun, dass er schnellstmöglich wieder gesund wird. Steht er diesem Prozess im Wege, ist mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen.

So berichtet der Stern über den Krankenstand, der weder als Hausarrest, noch als Zwangshaft für zuhause gilt.

Die Beschäftigten sind in Deutschland nur wenig krank, zu viele haben Angst um ihren Job.

 Was darf mein Chef?

Ihr Arbeitgeber wird eine AU verlangen. Diese sollte spätestens nach drei Tagen vorliegen. Andernfalls wird es Ärger geben. Schon am ersten Tag des Fehlens, greifen Sie zum Telefon. Melden Sie sich auf Arbeit ab. Das ist nur fair!

Aus rechtlicher Perspektive muss sich jeder Arbeiter nach drei Tagen mit Krankenschein krank melden. Dieser Krankenschein geht auch an die Krankenkasse. Werden die Zeiten nicht eingehalten, bleibt doch nachher das Krankengeld aus. Eine grundsätzliche Auskunft über die Art der Erkrankung Nüssen sie ihrem Boss jedoch nicht geben. Nur wenn sich die Krankheit auf die jeweilige Arbeit und ihre Leistungen auswirkt. Alles weitere besprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Verreisen bei Krankschreibung

Darf ich trotz Krankheit verreisen?

Prinzipiell sind Urlauber bei Krankheit gestrichen. Schließlich sind sie nicht einmal in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen. Wie soll es dann möglich sein, im Ausland ohne Medikamente zurechtzukommen? Anders sieht das aus, wenn sie eine Kur antreten. Oder aber einen kurzen Aufenthalt am Meer buchen. Sind Sie zum Beispiel an einer Krankheit der Lunge erkrankt, kann dies den Prozess des Gesundwerdens positiv beeinflussen. Auch in diesem Fall empfehlen wir, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihr Vorhaben. Auf diese Weise schaffen Sie Missverständnisse aus dem Weg.

Krankengeldanspruch bei Auslandsreisen?

Was passiert mir eigentlich, wenn ich im Urlaub erkranke? Bekomme ich dann immer noch Krankengeld? Grundsätzlich darf jeder Kranke eigentlich keinen Urlaub nehmen. Zuhause im Bett muss er aber nicht verbleiben. Besondere Vorsicht ist bei Reisen ins Ausland während der Krankschreibung geboten.

Tatsächlich riskieren Sie auf diese Weise Leistungsansprüche. Möchten Sie auf die Reise ins Ausland nicht verzichten? Sprechen Sie im Gegenzug mit Ihrer Krankenkasse. Laut Paragraph 16 Abs. 1 ruht in diesem Fall Ihr Anspruch auf Krankengeld. Es dürfte schwierig sein, eine Arbeitsunfähigkeit weiterhin im Ausland nachzuweisen.

Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung verreise?

Arbeitnehmer, die krank ohne Zustimmung ihres Chefs sich in den Urlaub absetzen, gehen eine riskante Gefahr ein. Haben Sie einmal auf die Genehmigung verzichtet und bekommt das die Krankenkasse mit, gibt es für diesen Zeitraum auch kein Krankengeld. Darüber hinaus fehlen ihnen die Nachweise für den Arbeitgeber. Schlimmstenfalls riskieren sie den Anspruch auf Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Das dürfte der schönste Urlaub nicht wert sein.

Verreisen bei Krankschreibung: Wie prüfen Krankenkassen?

Tatsächlich genehmigen Krankenkassen einige Reisen ins Ausland, wenn diese den Heilprozess vorantreiben. Stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse. In diesem Zusammenhang folgt eine Stellungnahme beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Grundsätzlich entscheiden diese unter Berücksichtigung individueller Faktoren. Zudem hilft ein zusätzliches Attest vom Arzt. Kommt dabei heraus, dass der Aufenthalt im Ausland sich nicht auf den Krankheitsverlauf auswirkt, ist mit einer Ablehnung zu rechnen.

 Tagesausflug, Tagestour oder Wellness Tag bei Krankschreibung?

Weniger kompliziert, stellt sich der Ausflug an einem Tag dar. Kommen Sie am Abend wieder nachhause und haben sie sich zum Beispiel in einem Wellnessbad, einer Sauna oder Salzgrotte erholt? Dann kann kaum ein Arbeitgeber etwas dagegen haben. Hier sollten Sie so weit gehen, was sie noch vereinbaren können. Schließlich müssen ihre Kollegen ihr Fehlen ausbalancierten. Da wäre es doch unfair, wenn sie sich während ihrer Krankheit ungebremst amüsieren.

Fazit: Verreisen bei Krankschreibung

In den letzten Jahren ist die Belastung auf Arbeit gestiegen. Parallel steigt die Anspannung für Arbeiter. Was sich schlussendlich in hohem Konkurrenz Druck bemerkbar macht. Karriere, Erfolg und Macht machen viele Arbeiter krank. Es macht nur wenig Sinn sich aufzuopfern, wenn der Arzt eine AU ausstellt. Denn dann sind sie tatsächlich arbeitsunfähig.

Schonen Sie Körper und Geist und verzichten auf jegliche Form von Belastungen. So werden Sie schnellstmöglich auf Arbeit erscheinen. Obendrein gehen Sie keine Risiken mit dem Bus ein. Planen Sie einen Urlaub, muss dieser positiv für die Krankheit und ihren Verlauf sein. Andernfalls riskieren Sie Ihr Krankengeld im Urlaub. Ausland reisen werde nur sehr selten von der Krankenkasse genehmigt. Schließlich ist es schwer möglich, im Ausland die AU weiter zu überprüfen.

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