Was zeichnet eine Ortskrankenkasse aus?

In Deutschland gibt es elf gesetzliche Krankenkassen unter dem Namen Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Die Ortskrankenkassen sind rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich Krankenkasse und Landesverband. Die AOK unterliegt daher der Aufsicht der für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien.

Die Ortskrankenkassen haben eine eigene Selbstverwaltung aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie eigene Vorstände. Auch das Erscheinungsbild als die Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ ist landesweit einheitlich. Ungefähr ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist bei der AOK versichert.

Der Ursprung der Ortskrankenkasse

Die Ortskrankenkassen bestehen seit 1884 als Teil der durch Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführten gesetzlichen Krankenversicherung. Anfänglich dienten sie bisher nicht versicherten gewerblichen Arbeitern, später konnten auch Angestellte und Heimarbeiter Mitglied werden. Spätere Reformen reduzierten die tausenden Ortskrankenkassen auf Kreisebene. Die Einführung der freien Krankenkassenwahl und das Gesundheitsstrukturgesetz 1992 führte zu weiteren Fusionierungen von rund 300 AOKs auf die aktuellen elf.

Der AOK Bundesverband

Die Ortskrankenkassen sind in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert. Diese Gesellschaft wird vertreten durch den AOK-Bundesverband als Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuches. Der AOK-Bundesverband vertritt die Interessen der Krankenkasse in der Politik auf Bundes- und Europaebene. Weiters tritt der Bundesverband als Ansprechpartner gegenüber dem GKV-Spitzenverband und den AOK-Vertragspartnern im Bund auf.

Weitere Aufgaben des AOK Bundesverbandes sind Markenpflege, Finanzmanagement und die Entwicklung neuer Produkte. Für letzteres ist das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) zuständig. Dessen Aufgaben sind Forschung in vielen Bereichen, unter anderem Arzneimittel, ärztliche Versorgung, betriebliche Gesundheitsförderung, Heilmittel und Pflege und Gesundheitspolitik.

Einheitliche AOK Software

Eine Besonderheit der AOK ist die Branchensoftware für den gesamten Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit mit der SAP entwickelt und auch an andere gesetzliche Krankenkassen verkauft. Ziel ist, eine Standardsoftware für die gesetzliche Krankenversicherung für die ständig wechselnden gesetzlichen Anforderungen zu entwickeln. Zu diesem Zweck haben sich mehrere Kassen zur Arbeitsgemeinschaft gkv informatik beziehungsweise zur kubus IT sowie der IT|S|Care zusammengeschlossen.