Was ist die Knappschaft?

Die Knappschaft ist einer der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit 110 Dienststellen in Deutschland. Die nun gebräuchliche Bezeichnung Knappschaft ist eine Kurzform des vollständigen Namens. Bis 2002 war diese bundesweite Institution als die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bekannt. Seit 2008 gehören auch die See-Krankenkasse und die See-Pflegekasse zu dieser Organisation der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Die Knappschaft hat etwa 1,7 Millionen Mitglieder und beschäftigt 1.500 Ärzte in elf Krankenhäusern, elf Rehabilitationskliniken und bei einem eigenen sozialmedizinischen Dienst. Die Knappschaft als Rentenversicherung kann ihre Wurzeln bis in das 13. Jahrhundert zurückführen und ist somit die älteste Sozialversicherung der Welt.

Die älteste Sozialversicherung der Welt

Die Knappschaft kommt erstmals in einem Dokument aus dem Jahre 1260 vor. In dieser Urkunde sichert der Hildesheimer Bischof Johann I. von Brakel dem Zusammenschluss der Sankt Johannis Bruderschaft der Bergleute am Rammelsberg bei seinen Schutz zu. Damit gilt die frühe Knappschaft als Rentenversicherung für Bergleute als die älteste Sozialversicherung der Welt.

Knappschaft-Mitglieder und Beiträge

Bis ins 21. Jahrhundert versicherte die Knappschaft ausschließlich im Bergbau Beschäftigte und deren Familien sowie die eigenen Knappschaftsmitarbeiter. Seit 31. März 2007 können auch Mitglieder aufgenommen werden, die nicht der Knappschaftlichen Rentenversicherung angehören. Jedoch haben diese Neumitglieder ab April 2007 keinen Mehrleistungsanspruch, sondern nur jene Leistungen vergleichbar mit anderen gesetzlicher Krankenkassen.

Einheitliche Beitragssätze für bei der Knappschaft Versicherte gibt es erst seit 2009, weshalb die Finanzierung des Mehrleistungsanspruchs für Altmitglieder nun durch ein Prämiensystem erfolgt. Seit 2015 erhebt die Knappschaft einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ein, der zunächst 0,8 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betrug. Seit 2016 beträgt dieser Zusatzbeitrag 1,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

Der Mehrleistungsanspruch

Angestellte im Bergbau oder angestellte Knappschaftsmitarbeiter, die bei der Knappschaft krankenversichert waren, hatten bis 1930 den sogenannten Mehrleistungsanspruch. Dieser besagt, dass diese Angestellten einen höheren Beitragssatz als Arbeiter beziehungsweise Sonderleistungen erhielten. Die Knappschaft bezahlte beispielsweise die Chefarztbehandlung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Wer ab April 2007 Mitglied wurde, hat keinen Mehrleistungsanspruch. Den Altmitgliedern stehen jedoch weiterhin diese Sonderleistungen der Knappschaft zu.