Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung ebenso wie zu privaten Krankenversicherungsverträgen. Für viele Länder gibt es außerdem bilaterale Verträge zwischen den einzelnen Trägern der Sozialversicherung als Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall. Jedoch sind nicht sämtliche Kosten für Behandlung und Rücktransport gedeckt. Mit einigen Ländern hat Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen, beispielsweise den USA, Thailand oder Ägypten. Das bedeutet, im Krankheitsfall müssen Sie für sämtliche Kosten im Krankheitsfall selbst aufkommen. Schon eine günstige private Auslandsreisekrankenversicherung bietet zusätzlichen Schutz.

Die Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt zwar einige Kosten im Krankheitsfall ab, gilt jedoch auch innerhalb der EU nicht in jedem Fall. Beispielsweise bei einer Behandlung als Privatpatient, bei einem Rettungseinsatz oder bei einem Klinikaufenthalt können für Sie schnell mehrere tausend Euro an Kosten anfallen. Denn egal ob EU-Karte oder nicht, vielfach wird in einer Klinik, auf einem Kreuzfahrtschiff oder vom Doktor im Hotel nur gegen Vorkasse behandelt. Und Sie haben keinerlei Garantie, dass die gesetzliche Krankenkasse die volle Höhe der entstandenen Kosten erstattet. Auch ein Rücktransport aus Ihrem Urlaubsland gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der EU.

Was beinhaltet die Auslandsreisekrankenversicherung?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung gilt für gewöhnlich für einen Zeitraum von sechs Wochen und umfasst in der Regel die Kosten von akut auftretenden körperlichen Krankheiten, Krankenhausaufenthalten und Operationen, Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen sowie den Rücktransport aus dem Urlaubsland. Es gibt auch Versicherungsformen für den Zeitraum von mehreren Monaten bis zu fünf Jahren und kurzzeitige Versicherungen als verpflichtenden Teil eines Reisevisums.

Vielfach wird eine Auslandsreisekrankenversicherung auch innerhalb einer ambulanten Zusatzversicherung sowie als Zusatzleistung bei Kreditkartenverträgen oder für Mitglieder von Automobilclubs angeboten.

Die Langzeitversicherung

Eine Langzeitreisekrankenversicherung kann bis zu fünf Jahre Höchstreisedauer abdecken. Diese Versicherungsform übernimmt auch die Kosten von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und von Geburten. Diese Vertragsform bietet sich für Senioren, die in südlichen Ländern überwintern oder für Schüler und Studenten bei Studienzeiten im Ausland an. Auch wer in dieser Zeit im Ausland arbeitet, ist durch eine derartige Versicherung gedeckt. Jedoch gelten für ein Reiseziel wie die Vereinigten Staaten von Amerika höhere Versicherungstarife, da das nordamerikanische Gesundheitssystem erheblich teurer ist als der Rest der Welt.

Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht teuer, es gibt Jahresverträge bereits ab etwa fünf Euro, etwa bei Erwerb eines Flugtickets über eine Online-Plattform. Die Versicherungsleistung umfasst für gewöhnlich jede Auslandsreise zwischen sechs bis maximal acht Wochen Dauer. Ein Jahresvertrag ist ebenfalls nicht teuer, die gibt es ab etwa 14 Euro. Eine Langzeitreise über mehrere Monate oder Jahre muss gesondert versichert werden. Gesonderte Verträge gibt es auch für Familien, jedoch sind nicht bei allen Versicherungen Kinder bis zu einem bestimmten Alter automatisch mitversichert.

Die Preisunterschiede sind durch den unterschiedlichen Versicherungsumfang in den Verträgen begründet. Sie sollten daher vor Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung genau überprüfen, was im jeweiligen Versicherungsschutz mit inbegriffen ist.

Was Sie beachten sollten

Preise und Leistungen

Wenn Sie eine private Reisekrankenversicherung abschließen, sollten Sie sowohl auf den Preis als auch auf die einzelnen Versicherungsleistungen achten. Eine chronische Krankheit kann beispielsweise dazu führen, dass eine Versicherung die Zahlung verweigert. Daher sollten Sie nicht nur die jeweiligen Vertragsklauseln prüfen, sondern auch vor Antritt der Reise von Ihrem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung einholen. Es gibt auch Verträge, die Krankheitsfolgen durch Unfälle im Ausland bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport ausschließen.

Vorleistung und Nachleistung

Besteht eine sogenannte Vorleistungsklausel, dann übernimmt die Versicherung nur die Restkosten, für welche die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. Das bedeutet mehr Umstände bei der Abrechnung der Kosten. Auch lohnt es sich, die Nachleistungsfrist zu prüfen, wenn etwa durch Erkrankung die Rückreise nicht wie geplant angetreten werden kann und der Versicherungsschutz dann abläuft. Auch sollte man von Verträgen mit einer Selbstbehaltklausel die Finger lassen.

Rücktransport

Besonders wichtig ist es, die Vertragsregelungen im Fall eines notwendigen Rücktransports zu beachten. Ein Rücktransport erst ab 14 Tagen Krankenhausaufenthalt im Ausland oder Formulierung wie “medizinisch notwendig” sollten nicht vorkommen. Ein Rücktransport aus dem Urlaubsland sollte in jedem Fall mit versichert sein. “Medizinisch notwendig” tritt nämlich nur in jenem Fall ein, wenn der ausgesprochen niedrige medizinische Versorgungsstandard Ihres Urlaubslandes eine erfolgreiche Behandlung ausschließt.