Auszahlungsschein für das Krankengeld

Was ist ein Auszahlungsschein?

Bis 2016 mussten Sie ein spezielles Formular benutzen, um im Krankheitsfall Ihr Krankengeld zu bekommen. Diese sogenannten Auszahlscheine, Auszahlungsscheine oder Zahlscheine erhielten Sie entweder von der Krankenkasse oder von Ihrem Arzt. Auf diesem Schein hat Ihr Arzt Ihren letzten Besuch in der Praxis, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie die jeweilige Diagnose vermerkt.

Nach Vorlage dieses Auszahlscheins bezahlten die Krankenkassen Ihnen das entsprechende Krankengeld nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt war stets das Datum der Unterschrift auf dem Auszahlungsschein. Dadurch sollte verhindert werden, dass das Krankengeld nicht länger als die von Ihrem Arzt geschätzte Arbeitsunfähigkeit bezahlt wird.

Diese Form des Auszahlscheins für das Krankengeld gibt es seit 2016 nicht mehr. Das bedeutet, dass Sie kein spezielles Formular mehr von Ihrem Arzt ausfüllen lassen müssen. Der bisher übliche Auszahlungsschein ist seit Anfang 2016 in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert.

Wie bekomme ich den Auszahlschein?

Wie bereits erwähnt, müssen Sie keinen Auszahlschein mehr vorlegen, um Ihr Krankengeld zu erhalten. Seit 1. Januar 2016 ist nur noch das Formular für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Der bisherige Auszahlschein für das Krankengeld ist dort bereits enthalten.

Das aktuelle Formular 1 ist die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) oder auch der „gelbe Schein“. Hier bescheinigt Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit sowohl während der Entgeltfortzahlung und auch während der Krankengeldzahlung durch die jeweilige Krankenkasse. Sie erhalten einen Durchschlag dieses Formulars für Ihre eigenen Unterlagen. Dort ist auch ein Hinweis, dass ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist, um Krankengeld zu erhalten.

Weitere Durchschläge dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind für Ihren Arbeitgeber sowie für Ihre Krankenkasse bestimmt.

Dieses Formular der AU-Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und kann am Computer ausgefüllt oder auch per Blankoformularbedruckung erstellt werden.