Bonustarife der Krankenkassen

Seit der Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes für die Krankenversicherung in Deutschland in 2007 unterscheiden sich die Krankenkassen hauptsächlich durch ihr Leistungsangebot. Die grundsätzlichen Leistungen jeder deutschen Kasse sind ebenfalls durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch gibt es verschiedene Wahltarife und Bonustarife der Krankenkassen. Sie bieten Anreize und binden Versicherte an eine bestimmte Kasse. Bonustarife belohnen beispielsweise das gesundheitsorientierte Verhalten der Versicherten mit Sachprämien, Geldprämien und anderen Ermäßigungen wie etwa den Erlass der Praxisgebühr. Die Bonusprogramme dienen dazu, dass die Krankenkassen ihre Kosten langfristig senken können.

Bonustarife als Prämien und Ermäßigungen

Die meisten Krankenkassen haben ein spezielles Bonusprogramm, um die gesunde Lebensweise ihrer Mitglieder zu belohnen. Dieses stehen jedem Versicherten zur Verfügung und sollen einen Anreiz für die Mitgliedschaft an der Krankenkasse geben. Oft gibt es kleine Bonushefte für die Versicherten, um beispielsweise die Teilnahme an Gesundheitspräventionskursen oder Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen zu dokumentieren. Die gesammelten Bonuspunkte im Bonusheft können dann gegen Geld- oder Sachprämien und Ermäßigungen eingetauscht werden.

Geldprämien gibt es für Fitnessnachweise, Vorsorgeuntersuchungen und Zahnarztbesuche in der Höhe von 80,- bis 100,- Euro. Sachprämien sind beispielsweise Sportgeräte oder ermäßigte Wellness-Urlaube.

Bonustarife als Rückerstattungen

Wenn Versicherte keine Leistung in Anspruch nehmen, bieten viele Krankenkassen einen Bonustarif in Form einer Beitragsrückerstattung an. Dieser Bonus kann eine Auszahlung bis zu 600 Euro im Monat ausmachen. Versicherte mit einem chronischen Leiden können jedoch nicht von einem derartigen Bonustarif profitieren. Meistens gilt nicht nur ein Arztbesuch, sondern auch das regelmäßige Beziehen eines verschreibungspflichtigen Medikaments als Inanspruchnahme einer Leistung. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind von der Beitragsrückerstattung ausgeschlossen. Vor Wahl oder Wechsel Ihrer Krankenversicherung sollten Sie sich genau über das Bonusprogramm der jeweiligen Krankenkasse informieren. Nur so können Sie herausfinden, welches jedes Programm für Sie am sinnvollsten ist.

Bonustarife der Krankenkassen und Wahltarife

Bonustarife sind Wahltarife, das heißt, dass Sie diese in Anspruch nehmen können, aber nicht unbedingt müssen. Wenn Sie die Bedingungen für die Bonustarife erfüllen, wie etwa ein Bonusheft zu führen, können Sie sich Sach- und Geldprämien auszahlen lassen. Sollten Sie kein Bonusheft führen wollen, hat dies keinerlei Folgen, Sie erhalten allerdings auch keine Prämien.

Andere Wahltarife setzen jedoch voraus, dass Sie mindestens drei Jahre Mitglied bei dieser Krankenkasse sind. Das bedeutet auch, dass Sie in diesem Zeitraum auch kein Sonderkündigungsrecht haben. Unter diese Wahltarife fallen beispielsweise Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und Kostenerstattung. Wenn Sie sich für den Selbstbehalt entscheiden, tragen Sie bestimmten Leistungskosten selbst. Damit kombiniert ist meistens ein Kostenerstattungssystem wie bei den privaten Kassen. Das heißt, dass Sie die Beiträge zunächst aus eigener Tasche zahlen müssen und hinterher die Rückerstattung Ihrer Kasse erhalten. Eine Beitragsrückerstattung, die einen vollen Monatsbeitrag ausmachen kann, erhalten Sie in dem Fall, dass Sie im Vorjahr keinerlei Leistungen beanspruchten.