Bundesministerium für Gesundheit – Die Funktionen

Das Bundesministerium für Gesundheit ist eines der höchsten Bundesbehörden in Deutschland. Es hat zwei Dienstsitze, seinen Hauptsitz in Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin. Die Organisation läuft über das Ministerbüro mit zwei zuständigen parlamentarischen Staatssekretären und einem beamteten Staatssekretär. Ihnen sind die unterschiedlichen Abteilungen unterstellt, beispielsweise die Abteilungen „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“ und „Pflegesicherung, Prävention“.

Funktionen des Bundesministeriums für Gesundheit

Das vielfältige Aufgabengebiet konzentriert sich auf die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Dazu dient vorwiegend die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften im Ministerium. Um die Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, hat sich das Ministerium einige Schwerpunkte in seiner Arbeit gesetzt.

Schwerpunkt Gesundheitsschutz

Ein Schwerpunkt des Gesundheitsministeriums betrifft Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Das Infektionsschutzgesetz betont Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung, was auch das öffentliche Gesundheitswesen stärkt. Weitere wichtige Regelungen auf dem medizinischen Gebiet sind im Transplantationsgesetz, im Embryonenschutzgesetz und dem Stammzellgesetz festgehalten.

Schwerpunkt Gesundheitsreform

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reform des Gesundheitssystems in Deutschland mit dem Ziel, dessen Qualität weiter zu entwickeln. Das Ministerium arbeitet auch daran, Beitragssätze zu stabilisieren, Patienteninteressen zu stärken und die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Schwerpunkt Sicherheitsprüfung

Im Gesundheitsministerium werden auch die Rahmenvorschriften für die Erzeugung, die klinische Prüfung, die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie dessen Vertrieb festgelegt. Damit bleiben Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von medizinischen Produkten gewahrt. Hier ist beispielsweise die dauernde Prüfung der Sicherheit von Blutprodukten besonders wichtig.

Schwerpunkt Forschung und Versorgung

Das Ministerium unterstützt die Forschung, Maßnahmen zur Kindergesundheit und garantiert die Versorgung psychisch und chronisch Kranker, HIV-Infizierter und an AIDS Erkrankter . Auch die Beratung und Betreuung der Betroffenen und die regelmäßige Gesundheitsberichterstattung fällt in diesen Bereich.

Schwerpunkt Aufklärung, Prävention und Förderung

Vielfache Mittel und Medien des Ministeriums dienen dazu, die Bürger nicht nur über das Gesundheitssystem sowie Gesetze und Verordnungen zu informieren. Umfassendes Wissen über Gefahren und Krankheitsbekämpfung beugt ebenfalls gesundheitlichen Risiken vor. Eine der wichtigsten Aufgaben in diesem Bereich sind Informationen zur Drogen- und Suchtgefahr.

  • Prävention der Drogen- und Suchtgefahren
  • Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik
  • medizinische und berufliche Rehabilitation
  • Betreuung und Förderung behinderter Menschen

Schwerpunkt Berufszulassung

Zu den Aufgaben des Ministeriums zählen diverse Regelungen für die Heil- und Gesundheitsberufe, wie die Berufsgesetze für die Zulassung zu diesen Berufen sowie die Ausbildungsregelungen. Damit soll die Qualität der Ausbildung, der Berufsausübung und der Versorgung der Patienten gewährleistet bleiben.

Schwerpunkt Internationale Gesundheitspolitik

Nicht nur die Gesundheitspolitik in Deutschland, auch jene auf europäischer und internationaler Ebene gehört zu den Aufgaben des Bundesministeriums. Durch Globalisierung und den regen Reiseverkehr entstehen immer wieder neue gesundheitliche Risiken. Oft treten bereits überwunden geglaubte Krankheiten erneut auf. Diese müssen gemeinsam mit den Partnern am Entstehungsort bekämpft werden. Auch die Drogenbeauftragten die Patientenbeauftragten der Bundesregierung sind dem Ministerium zugeordnet.

Nachgeordneter Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums

Zum nachgeordneten Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums für dessen Dienst- und Fachaufsicht gehören die folgenden Behörden:

  • das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn

  • die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln

  • das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information in Köln

  • das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel in Langen, Hessen

  • das Robert-Koch-Institut, das zuständige Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten in Berlin