Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Diese Pflichtversicherung dient vorwiegend der Altersvorsorge von Arbeitnehmern. Der Versicherungsschutz beinhaltet weitere Personen neben den Versicherten selbst. Damit ist gesichert, dass nicht nur Sie als Versicherte, sondern auch Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf diese Rente haben, sofern die erforderlichen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die gesetzliche Rentenversicherung deckt neben der Altersrente auch Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation ab. Sie haben auch die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung zusätzlich abzuschließen.

Sollten Sie nur eine kleine Rente beziehen und sich von Altersarmut bedroht sehen, sollten Sie Ihren Anspruch auf Sozialhilfe prüfen und geltend machen.

Welche gesetzlichen Renten gibt es?

Die gesetzliche Rentenversicherung deckt nicht nur Rückzug aus dem Arbeitsleben durch Erreichen des entsprechenden gesetzlichen Alters ab. Auch die Rente durch verminderte Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente für die Angehörigen eines verstorbenen Versicherten gehören dazu. Dazu sind persönliche Voraussetzungen wie etwa das Lebensalter, versicherungsrechtliche und wartezeitrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung

Grundsätzlich wird die Rentenversicherung je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Beiträge werden durch die zuständige Einzugsstelle vom Bruttolohn von versicherungspflichtigen Beschäftigten abgezogen. Nur in der Knappschaftsversicherung ist der Beitrag der Arbeitgeber höher. Den vollen Betrag müssen freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbständige selbst tragen. Sonderregelungen gibt es auch für geringfügig Beschäftigte und in der Künstlersozialversicherung.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt über ein sogenanntes Umlageverfahren. Dieses ist auch unter dem Namen Generationenvertrag bekannt.

Rentenkasse und Generationenvertrag

Die Beiträge zur Rentenkasse der gerade im Arbeitsleben stehenden Personen dienen dazu, die Renten der nun aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen zu finanzieren. Dafür erwerben die nun Erwerbstätigen selbst ihren Anspruch für ihre Renten, welche von den zukünftigen Arbeitnehmern durch deren Beiträge finanziert wird. Zusätzlich zu diesen Beiträgen gibt es Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, auch um die nicht beitragsgedeckten Leistungen zu finanzieren. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Kindererziehungszeiten, Hinterbliebenenrenten und Renten nach dem Fremdrentengesetz. Dieses System fußt auf einer gewissen demographischen Stabilität hinsichtlich der Anzahl von Arbeitnehmern in der Zukunft, was jedoch oft angezweifelt wird. Daher raten viele Experten zu einer zusätzlichen privaten Alterssicherung.