Die Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse gehört zu den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und ist bundesweit geöffnet. Die TK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung als Ersatzkasse im Verband der Ersatzkassen. Sie betreut rund 10,3 Millionen Versicherte und ist daher die größte deutsche Krankenkasse. Ursprünglich war sie als Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker zugelassen. Die Gründung erfolgte 1884 in Leipzig durch den Deutschen Technikerverband. Seit September 2016 lautet der Markenname dieser Krankenkasse Die Techniker.

Die Techniker Selbstverwaltung

Die Techniker Krankenkasse hat eine bewegte Geschichte aufzuweisen. Obwohl bereits bei der Gründung die Selbstverwaltung betont wurde, ging diese durch die Weltkriege verloren. Erst 1953 ging die fast 20 Jahre dauernde Zwangspause der TK Selbstverwaltung zu Ende. Als Erstes wurden die Versicherungsbedingungen überarbeitet und eine neue Satzung erstellt. Vorstand, Vertreterversammlung und Geschäftsführung erhielten voneinander abgegrenzte Tätigkeitsbereiche. Eine Vertreterversammlung tagte mindestens zweimal im Jahr und stand bei den alle vier Jahre stattfindenden Sozialwahlen zur Wahl. Mittlerweile sind Vertreterversammlung und Vorstand zum Verwaltungsrat verschmolzen.

Nun wird die TK von einem dreiköpfigen Vorstand mit einer Amtszeit von sechs Jahren geleitet. Dieser hat eine ähnliche Selbstverwaltungs-Funktion wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er kann Satzungsänderungen für Kranken- und Pflegeversicherung und den Haushaltsplan beschließen. Im Verwaltungsrat sitzen 30 ehrenamtliche Mitglieder, je zur Hälfte Versicherten- und Arbeitgebervertreter in einer paritätischen Besetzung. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ändert sich alle sechs Jahre durch eine Sozialwahl. Für die Überwachung der TK ist das Bundesversicherungsamt in Bonn als Aufsichtsbehörde zuständig.

Die Techniker Krankenkasse Organisation

Seit der Gesundheitsreform 1996 können die Versicherten in Deutschland ihre Krankenkasse frei wählen. Die Techniker Krankenkasse stellte lange Zeit eine Berufskrankenkasse für Techniker, Ingenieure und Architekten dar. Im Jahr 2000 fusionierte die TK mit der Gärtner-Krankenkasse und 2009 mit der IKK-Direkt. Seit 2004 dürfen Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Seitdem ist der exklusive Kooperationspartner der TK die Envivas Krankenversicherung AG.

Der TK Hauptsitz ist in Hamburg und viele Geschäftsbereiche sind zentralisiert. Seit 1991 gibt es Landesvertretungen der TK in allen Bundesländern. Es gibt bundesweit 200 TK Kundenberatungen, 15 Landesvertretungen mit rund 14.000 Mitarbeitern. 2018 verzeichnet das Haushaltsvolumen der TK rund 34,7 Milliarden Euro, wobei auf die TK-Krankenversicherung 27,5 Milliarden Euro, auf die TK-Pflegeversicherung 5,4 Milliarden Euro und knapp 1,7 Milliarden Euro auf die Umlageversicherung Arbeitgeber aufgeteilt sind.

2006 entstand das Wissenschaftliche Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG), um der Techniker Krankenkasse Projektergebnisse als Entscheidungshilfen vorzulegen. Seit Sommer 2018 ist das WINEG und dessen wissenschaftliche Arbeit mit allen laufenden Forschungsprojekten in die Fachabteilungen der TK integriert.

Leistungen und Tarife

Neben den gesetzlichen Leistungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung bietet Die Techniker Leistungen wie Haushaltshilfen, häusliche Krankenpflege, betriebliche Gesundheitsförderung auch alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren, Hospizleistungen, Zuschüsse für Vorsorgekuren und vieles mehr. Im Angebot der TK finden sich auch Gesundheitskurse wie zum Beispiel für Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Entspannung und Suchtpräventionen. Durch einen Hausarzttarif fördert die Techniker die Behandlung beim Hausarzt und dessen „Lotsenfunktion“.

Um eine bessere Gesundheitsversorgung zu garantieren, gibt es auch digitale Angebote wie zum Beispiel den TK-GesundheitsCoach, die Tinnitus-App „Tinnitracks“ und vielfältige Telemedizin-Projekte.

Seit 2015 erhebt die TK einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. 2018 liegt dieser Zusatzbeitrag bei 0,9 Prozent. Der TK Beitrag beträgt seit 2016 15,5 Prozent, davon entfallen auf den Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent und auf den Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent.