Check-Up – Was zahlt die Krankenkasse?
Jede gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist dazu verpflichtet, ihren Versicherten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen kostenlos anzubieten. Viele Krankheiten sind bei Früherkennung gut zu behandeln. Dazu gehören hauptsächlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Tumore. Ein derartiger Check-Up zur Krankheits- und Krebsfrüherkennung zählt bereits seit 1970 zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Leider nehmen nur wenige Versicherte diese Vorsorgemöglichkeiten in Anspruch. Den regelmäßigen Check-Up, die Gesundheitsuntersuchung alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr, nutzen nur etwa 17 Prozent aller deutschen Frauen und Männer.
Gesundheits-Check-up – Was zahlen alle Kassen?
Neben Krebsvorsorgeuntersuchungen und Impfungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für regelmäßige Gesundheits-Check-Ups zur Früherkennung von Nieren- und Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. Vielfach gefördert wird auch die Teilnahme an Nichtraucher- oder Stressbewältigungskursen. Jedoch unterscheidet sich der Leistungskatalog ein wenig von Krankenkasse zu Krankenkasse. Das Screening der Augen und Lungen, der Knochendichte oder der Hirnleistung muss meist selbst von den Versicherten bezahlt werden. Die Kosten der folgenden Tests übernehmen alle Kassen, denn diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
Ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre:
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Ganzkörperuntersuchung
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Blutdruckmessung
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Blutprobe zur Ermittlung der Blutzucker- und Cholesterinwerte
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Urinuntersuchung
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Abschließendes ausführliches Gespräch mit dem Arzt
Frauen ab 20 Jahren können sich auch einmal jährlich kostenlos einem Test auf Chlamydien unterziehen. Bei dieser handelt es sich um die weltweit häufigste sexuell übertragbare Infektionskrankheit.
Check-Up zur Zahnvorsorge
Folgende Zahnbehandlungen und Tests werden von der Krankenkasse übernommen:
- Für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren: drei Tests auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten im Jahr
- Kinder von 6 bis 18 Jahren: alle 6 Monate Tests auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Erwachsene ab 18 Jahren: Zahnvorsorge-Untersuchungen jedes Kalenderhalbjahr
- Zahnsteinentfernung, Röntgenuntersuchung oder Sensibilitätsprüfung einmal pro Jahr
Schwangerschaftsvorsorge
Besonders wichtig sind Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nicht nur diese Vorsorge-Check-Ups, sondern auch die Vorsorgeleistungen nach der Entbindung. Darunter fallen beispielsweise Früherkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, Ultraschalldiagnostik, HIV-Tests und andere Blutuntersuchungen auf Infektionen sowie die Untersuchung und Beratung von Frauen, die bereits entbunden haben. Die Krankenkasse bezahlt zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, wenn ein Verdacht auf eine Fehlentwicklung des Kindes besteht.
Die diesbezüglichen umfassenden Kassenleistungen sind in den Mutterschafts-Richtlinien nachzulesen. Durch Tests, Diagnose und Therapie sollen eventuell auftretende Komplikationen rechtzeitig erkannt werden. Außerdem bleibt die Schwangere so über ihren eigenen Gesundheitszustand und den ihres Kindes informiert.
Typ II-Diabetiker
Für Typ-II-Diabetiker gelten spezielle Vorsorgeuntersuchungen, da die Zuckerkrankheit Auswirkungen auf bestimmte Körperbereiche hat. Folgende Check-Ups sollten einmal jährlich erfolgen:
- Augentest mit Augenhintergrundspiegelung
- Test der Nervenfunktion auf Erkrankungen des Nervensystems (Neuropathien)
- EKG zum Test von Herz und Blutgefäßen
- Test der Nierenfunktion
- Test der Füße und Unterschenkel durch den Hausarzt auf Geschwüre, um Amputationen vorzubeugen
Zusätzlich sollte etwa alle drei Monate der Urin auf Mikroalbumin, also bestimmte Eiweiße, untersucht werden. Noch öfter sollten Blutdruckkontrolle und Kontrolle des Pulses erfolgen, um den Blutstrom im Körper beurteilen zu können.