Krankmeldung & Krankengeld bei der GEK

Die Barmer GEK steht Ihnen in Sachen Krankengeld bei der GEK mit Rat und Tat zur Seite. Sie finden zum einen über die Webseite unter Leistungen konkrete Informationen und können in Versicherung & Beiträge einen Blick auf die Services und Gebühren werfen. Ab sofort ist es ohne Probleme möglich, die Krankenkasse zu wechseln oder online Mitglied zu werden. Vorab sollten Sie jedoch einen genauen Blick auf das Krankengeld bei der GEK. Schließlich wollen sie sich im Hinblick auf die Krankenleistungen verbessern.

Krankengeld bei der GEK
Krankenversicherung © fotodo

 Was Sie über die Krankmeldung & Krankengeld bei der GEK wissen müssen

Die Barmer Krankenversicherung garantiert allen Arbeitnehmern eine schnelle Unterstützung bei Krankheiten. Gemeinsam möchte man wieder auf die Beine kommen, ohne finanzielle Risiken einzugehen. Aus diesem Grund gibt es ab der sechsten Woche der Krankheit Krankengeld. Ihre Aufgabe ist es lediglich, alles zu tun, um die Genesung und Heilung voranzutreiben. Grundsätzlich bekommen Sie in den ersten sechs Wochen Ihr normales Gehalt vom Chef. Dann springt die Krankenkasse ein und zahlt die gesetzlich geregelten Sätze.

 Auf der Webseite liefert die GEK Ihr Krankengeld und alle notwendigen Formulare.

Voraussetzungen für das Krankengeld bei der GEK?

Es handelt sich dabei um einen Entgeltsatz, der nur für die gesetzlich Versicherten gilt. Die Höhe ist von Ihrem Einkommen abhängig. Darüber hinaus gelten spezifische Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Krankengeld bei der GEK zu bekommen.

  1.  Zunächst müssen Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
  2.  Außerdem obliegt dem Krankengeld eine Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat.
  3.  Eine weitere Voraussetzung bildet die stationäre Behandlung oder Rehabilitation. Das bedeutet: Krankengeld steht nicht für kosmetische Eingriffe und Schönheits OPs zur Verfügung.

Wie viel Krankengeld gibt es bei der GEK?

Zusammenfassung gilt hier ein gewisser Grundsatz bzw. ein Regelsatz. So gibt es 70 % des Bruttoentgeltes und höchste 90 % des Nettoentgeltes als monatliches Krankengeld. Als Grundlage gelten hier 30 Arbeitstage, unabhängig von der tatsächlichen Menge der Tage eines Monats. Obendrein gibt es die Zusatzleistungen als hundertprozentigen Satz. Hierbei handelt es sich zumeist um Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, das Ihnen auch in Krankheitszeiten zusteht.

 Ihr Krankengeld in Zahlen:

  •  Für 2007 veranschlagt die GEK Barmer 101,50 € maximal an einem Kalendertag.
  •  Schlussfolgernd können Sie bis zu 3045 € Krankengeld für einen Kalendermonat erhalten.

 Krankmeldung und Krankengeld bei der GEK –  Vorteile nutzen

Gehen Sie auf Nummer sicher und halten sich an die gesetzlich geregelten Vorschriften, wenn es um die Beantragung von Krankengeld geht. Für Sie bedeutet dies, die Krankmeldung oder den gelben Zettel innerhalb von drei Tagen beim Chef abzugeben und spätestens nach einer Woche bei der Krankenkasse einzureichen.

Seit dem Januar 2016 ist alles noch einfacher geworden. Ab sofort bilden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Krankengeld Auszahlschein zusammen ein Dokument. Ihr Arzt dokumentiert Ihre Arbeitsunfähigkeit. Diese bildet zugleich die Basis für das Krankengeld. Vor allen Dingen die bürokratischen Unzulänglichkeiten sind durch diesen Schritt vereinfacht worden.

 Senden Sie Ihre AU pünktlich zur Krankenkasse innerhalb von sieben Tagen.

Tatsächlich gibt es bei der Barmer GEK eine Besonderheit. Sie erhalten nämlich mit der Zahlung des ersten Krankengelds nach sieben Wochen eine Broschüre. Hier erklärt man übersichtlich und nachvollziehbar die detaillierten Leistungen, die Ihnen zustehen. Dies fungiert zugleich als Erklärung, die von Ihnen unterschrieben werden muss. Andernfalls haben Sie kein Anrecht auf Ihr Krankengeld. Das ist ein unkomplizierter und automatisierter Prozess, der bei den Versicherten gut ankommt.

Außerdem sollten Sie bei jeder Änderung der Bankdaten, diese Info auch an Ihre Krankenkasse weitergeben. Zu diesem Zweck steht ein Formular im Bereich online Kundenkonto zur Verfügung. Laden Sie es herunter, füllen Sie es aus und senden es direkt per Post an die GEK.

Ohne Probleme Krankengeld bei der GEK erhalten, so geht’s

Doch nicht nur die fristgerechte Krankmeldung ist eine Voraussetzung für die pünktliche Zahlung des Krankengelds. Halten Sie sich penibel an die Fortführung der Krankschreibung und senden Sie die Krankmeldung immer wieder an den für Sie zuständigen Postleitzahl Bereich.

  • Alle Versicherten, die in den Bereich der Postleitzahlen von 00000-46999 fallen, senden ihren Krankenschein an die Barmer in 42267.
  • Wohingegen alle Versicherten mit den Postleitzahlen 47000-99999 ihre Krankenscheine an die Barmer in 73520 Schwäbisch Gmünd senden.

Diese Information ist besonders wichtig, da andernfalls die AU nicht beim richtigen Sachbearbeiter landet. So könnten sich unschöne Verschiebungen und Verspätungen ergeben.

 Fazit

Das Krankengeld bei der GEK ist ebenso wie die Krankmeldung eindeutig geregelt. Diese gesetzliche Krankenkasse überzeugt durch eine klar aufgeschlüsselte Webseite, die allen Versicherten ein Rundum-Informationspaket liefert, das von Gesundheitscampus über Gesundheit verstehen hin zu den Versicherungen und Beiträge alle notwendigen Details liefert.

Darüber hinaus stehen Ihnen eine online Beratung per Videotelefonie oder Service Chat ebenso zur Verfügung wie ein individuelles Benutzerkonto, auf dem Sie alle Ihre persönlichen Informationen zeitnah aktualisieren können. Für die Empfehlung neuer Mitglieder gibt es Prämien. Die Online-Verfügbarkeit aller Bescheinigungen und Anträge ebenso wie hilfreiche Tipps und Hinweise zu den online Services runden das stimmige Gesamtangebot ab.

Bei der Barmer GEK hat man scheinbar an alles gedacht und hilft seinen Versicherten im Krankheitsfall ohne Fallstricke weiter.