Pflegezusatzversicherung

In Deutschland müssen Sie zur Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung haben. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist es die Soziale Pflegepflichtversicherung. Sind Sie privat krankenversichert, ist es eine private Pflegezusatzversicherung.

Wenn Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, gibt es meist eine Wartezeit von drei Jahren, ehe Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese Regelung ist jedoch nicht mehr bei allen Anbietern üblich. Die Wartezeit fällt beispielsweise auch weg, sollten Sie durch einen Unfall pflegebedürftig sein.

Was ist die Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Das bedeutet, dass nicht alle Pflegekosten in einem Pflegefall abgedeckt werden können. Die Kosten für die Pflege hängen ja von der notwendigen Art der Betreuung ab. Grundsätzlich sind die Kosten für Pflegeleistungen in den letzten Jahren stark angestiegen. Es fällt also in jedem Fall eine Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen Ihrer Pflegeversicherung an. Wenn die Pflegebedürftigen nicht selbst diese Pflegekosten bezahlen kann, müssen deren Angehörigen dafür aufkommen. In diesem Fall ist das jeweilige Einkommen der Angehörigen die Grundlage für die Berechnung der Pflegebeiträge. Gibt es keine Angehörigen, deckt das Sozialamt die zusätzlichen Kosten ab.

Sollte man eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland beträgt über 80 Jahre. Etwa ein Fünftel der 80-Jährigen ist laut Statistischem Zentralamt auch pflegebedürftig. Wenn Sie selbst nicht für die Pflege bedürftiger Verwandter sorgen können, fallen sicherlich laufend Pflegekosten an. Pflege für Sie selbst oder Ihre Familienmitglieder können eine große finanzielle Belastung sein. Das staatliche Pflegegeld deckt diese Kosten keinesfalls völlig ab.

Da in jeder Familie Pflegefälle auftreten können, ist es ratsam, vorsorglich eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Pflegezusatzversicherungen, die von der gewünschten Pflegeleistung und den Kosten für die Pflege abhängen. Wenn Sie eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen, erhalten Sie eine Zulage von 33 Prozent.

Die Pflegeleistung hängt wiederum davon ab, welche Art von Pflege Sie oder Ihre Angehörigen benötigen. Die sogenannten Pflegegrade 1 bis 5 bestimmen hier das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Weiters müssen Sie überlegen, ob Sie selbst die Pflege für bedürftige Verwandte übernehmen können.

Im Pflegegrad 1 können sich die Pflegebedürftigen noch großteils selbst versorgen. In so einem Fall ist es auch noch möglich, dass Sie als Angehörige die leichte ambulante Hilfe selbst übernehmen. Ein Pflegegrad 5 bedeutet jedoch, dass die Person schwerst körperlich oder geistig beeinträchtigt ist. Sie müssen also die stationäre Pflege oder eine ständige Pflegehilfe bezahlen. Stationäre Pflege und professionelles Pflegepersonal verursachen die höchsten Kosten. Daher ist das Pflegegeld der Kranken- und Sozialkassen für Betreuung durch Angehörige niedriger als für professionelle Pflege.

Sie können das Pflegerisiko mit drei unterschiedlichen Versicherungsarten absichern. Eine Pflegetagegeldversicherung bezahlt Ihnen im Pflegefall einen vorher festgelegten Betrag pro Monat. Zu dieser Art der Pflegezusatzversicherung gehört auch die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Einen festgelegten Monatsbeitrag erhalten Sie auch bei der Pflegerentenversicherung. Die Pflegekostenversicherung hingegen bezahlt Ihnen die tatsächlich entstandenen Pflegekosten.

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

Jeder Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung ist individuell, weil abhängig von Ihren persönlichen Risikofaktoren. Die Kosten Ihrer Pflegezusatzversicherung hängen auch von den gewünschten Leistungen sowie der Versicherungsart ab. Geht es um stationäre Pflege, müssen Sie auf alle Fälle mehr investieren. Im Landesdurchschnitt kostet die Eigenbeteiligung für stationäre Pflege über 1.700 Euro.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist die beliebteste Pflegezusatzversicherung. Hier geht es um Tagegeld für die Versicherten, sollte ein Pflegefall eintreten. Sie entscheiden dann selbst, wofür dieses Tagegeld verwendet wird. Für diese Versicherungsart gibt es viele unterschiedliche Angebote auf Basis einer Prozentregelung. Die Prozenthöhe ist gestaffelt nach Pflegegraden sowie ambulante oder stationäre Pflege. Einige andere Modelle zahlen bei jeder Pflegestufe denselben Betrag. Sie sollten die Tarife der Versicherungsunternehmen vergleichen, um den für Sie am besten passenden Versicherungsschutz zu finden. Bei den meisten Anbietern können Sie nachträglich Ihre Beiträge erhöhen und an gestiegene Pflegekosten anpassen.

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Wenn Sie eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen, bekommen Sie die staatliche Zulage von 5 Euro pro Monat. Als Eigenbeitrag einzahlen müssen Sie jedoch mindestens 10 Euro. Der minimale Monatsbeitrag beträgt also 15 Euro. Sie müssen diese staatliche Förderung nicht selbst beantragen, das macht Ihr Versicherungsunternehmen. Anspruch auf diese Zulagen haben Sie, wenn sie in der Sozialen oder in einer privaten Pflegepflichtversicherung und über 18 Jahre alt sind. Auch dürfen Sie bei Vertragsabschluss noch kein Pflegegeld bezogen haben.

Diese staatlich geförderte Pflegezusatzsversicherung ist eine Tagegeldversicherung. Das bedeutet, im Pflegefall erhalten Sie einen festgelegten Geldbetrag. Dieser wird Ihnen allerdings als Monatsgeld ausbezahlt. Für diese Versicherungsart gibt es keine Einschränkungen und keine abgelehnten Anträge. Auch zählen etwaige Vorerkrankungen nicht.

Vom Gesetz sind diverse Mindestleistungen des Anbieters für diese Förderung vorgeschrieben. Es ist auf alle Fälle besser, schon in jungen Jahren diese Art von Versicherung abzuschließen. So können Sie ein höheres Monatsgeld erhalten. Im Pflegegrad 5 bekommen Sie zum Beispiel dann mehr als 600 Euro. Wenn Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, können Sie Ihren geförderten Pflegeversicherungsbeitrag drei Jahre lang ruhen lassen.

Zu beachten ist, dass die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Ihre finanzielle Belastung im Pflegefall mildert, jedoch nicht völlig deckt.

Die Pflegekostenversicherung

Die nachgewiesenen Kosten erhalten Sie im vereinbarten Umfang bei einer Pflegekostenversicherung erstattet. Allerdings werden vorher die Leistungen von Pflegepflichtversicherung sowie Beihilfe- und Heilfürsorgeansprüche angerechnet.

Sie können die Pflegekostenversicherung entweder Ihre Pflichtversicherungsleistungen aufstocken oder die tatsächlichen Kosten erstatten lassen. Bei der Aufstockung gibt es Tarifstufen zwischen 10 und 200 Prozent. Beim Kostenersatz deckt der ausbezahlte Betrag entweder einen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten oder den Restbetrag zwischen Pflichtversicherung und Ihrem tatsächlichen Kostenaufwand. In beiden Fällen ist der ausbezahlte Höchstbetrag im jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegt.

Ihr Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter legt neben dem Tarif auch die Leistungen konkret fest. Meistens reicht das Angebot von stationärer Pflege über häusliche Pflege durch Pflegedienst oder Angehörige bis hin zu Kurzzeitpflege.

Die Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist meist eine Zusatzversicherung gemeinsam mit einer Hauptversicherung. Sie können eine Pflegerentenversicherung abschließen, wenn Sie eine Risikolebens-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung haben. Im Pflegefall bekommen Sie einen im Vertrag festgelegten Betrag, unabhängig von Ihren tatsächlichen Pflegekosten.

Welche Leistungsunterschiede gibt es?

Um Leistungen einer Pflegeversicherung zu erhalten, müssen die Versicherten pflegebedürftig sein. Die Leistungen der Pflegeversicherung und das staatliche Pflegegeld sind weiters abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

In der Pflegepflichtversicherung gibt es beispielsweise erst für die Pflegestufen 2 bis 5 Pflegegeld bei ambulanter Hilfe. Das maximale Pflegegeld in der Stufe 5 sind 901 Euro bei Pflege durch Angehörige und 1.995 Euro bei professionellem Pflegepersonal. Bei stationärer Pflege reicht das Pflegegeld von (teilstationär) maximal 1.995 Euro bis (vollstationär) 2.005 Euro. Sie können auch Zuschüsse beantragen, beispielsweise für die Verbesserung des Wohnumfeldes für die ambulante Pflege zu Hause.

Staatliche Unterstützung zur Pflegezusatzversicherung

Es gibt eine weitere staatliche Förderung neben den 5 Euro Zulage für eine geförderte Pflege. Sie können Ihre Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen.