Kind krank – Was nun?

Es ist nie schön, wenn das eigene Kind krank wird. Als Arbeitnehmer fragt man sich natürlich, welche Rechte man in einem solchen Fall hat. Unter bestimmte Voraussetzungen steht es Arbeitnehmern zu, sich für die Pflege frei zu nehmen und Krankengeld zu beantragen.  

Mutter fühlt die Stirn eines kranken, im Bett liegenden Kindes und steckt ihm ein Fieberthermometer in den Mund

Kranke Kinder bedürfen der Pflege von den Eltern. Arbeitnehmer haben das Recht, dafür zu sorgen. Bildquelle: Rido – 450568075 / Shutterstock.com

Wer schon einmal krank war und der Arbeit fernbleiben musste, hat meistens mit einer entsprechenden Bescheinigung durch einen Arzt keine Probleme mit dem Arbeitgeber. Was passiert allerdings, wenn das Kind einmal krank wird und nicht die Kita, den Kindergarten oder die Schule besuchen kann? In diesen Fällen kann es vorkommen, dass die Pflege eines Elternteils benötigt wird. Allerdings müssen Arbeitnehmer unter diesen Umständen einiges beachten, denn sie haben sowohl Rechte als auch Pflichten, die es zu erfüllen gilt.

Wieviel Krankengeld?

Laut dem Portal krankenkassen.net sind die Ausgaben für das Krankengeld, das von den Gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt wurde, zwischen 2010 und 2015 stetig angestiegen. Lag der Wert 2010 noch bei 7,8 Milliarden Euro, stieg die Summe 2013 auf 9,76 Milliarden Euro und 2015 sogar auf 11,23 Milliarden Euro. Dem Gesetz zufolge haben Arbeitnehmer und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Arbeitslose Anspruch auf Krankengeld. Aber Krankengeld wird auch gezahlt, wenn Eltern ihre Kinder pflegen müssen, wenn der Arbeitgeber den Vater oder die Mutter ohne Bezahlung freistellt.

Kind krank: Wieviele Krank-Tage?

Eltern bzw. Arbeitnehmer sollten zunächst aber wissen, dass ihnen keine Steine in den Weg gelegt werden dürfen, wenn das eigene Kind krank werden sollte und gepflegt werden muss. Dies ist sogar gesetzlich im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt:

  • Pro Kalenderjahr und pro Kind haben Eltern insgesamt 10 unbezahlte Tage, um sich um die Pflege des Kindes zu kümmern
  • Zwei berufstätigen Eltern stehen also gemeinsam 20 Tage pro Kind zu, um sie wieder gesund zu pflegen
  • Alleinerziehenden stehen dagegen 20 Tage zu, um sich um ein krankes Kind zu kümmern

Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Das Bundesgericht ist zu dem Urteil gekommen, dass Eltern in einem Krankheitsfall an lediglich fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Arbeit fernbleiben dürfen.

Die Anzahl der Krankengeldfälle ist vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2016 von 1351 auf 2455 gestiegen.Statistik: Anzahl der Krankengeldfälle bei erkranktem Kind. Quelle: BMG

Was tun, wenn Kind krank ist und ich arbeiten muss?

Es gibt noch weitere Voraussetzungen für eine Freistellung, die Arbeitnehmer beachten sollten, aber auch Rechte, die ihnen zustehen:

Voraussetzung Was beachten?
Alter der Kinder Nur bei Kindern in einem Alter von unter zwölf Jahren kann dieser Anspruch geltend gemacht werden. Aber auch nur falls es keine andere Option gibt, das Kind zu pflegen.
Niemand anderes anwesend Arbeitnehmer können sich nur dann freinehmen, wenn keine andere Person, z.B. eine Verwandte oder ein Verwandter im Haus wohnt, die oder der sich um das Kind kümmern kann.
Melden und Attest Sobald das Kind krank ist und der Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben muss, empfiehlt es sich, dies sofort dem Arbeitgeber zu melden, auch wenn das Kind später am Tag erkrankt. Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest notwendig, welches direkt am ersten Tag der Freistellung vorgelegt werden muss.
Anruf von der Kita Laut dem §616 BGB darf der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz aus unvermeidlichen und unverschuldeten Gründen verlassen. Das gilt auch, wenn z.B. die Kita anrufen und den Arbeitnehmer von der Krankheit des Kindes unterrichten sollte.

Tabelle: Arbeitnehmer dürfen nicht ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleiben und dieser Grund muss nachgewiesen und einige weitere Voraussetzungen erfüllt werden, um das Kind zu pflegen, teilweise schon am ersten Tag der Krankheit.

Kind krank: Wer zahlt?

Wenn nicht gerade etwas anderes im Arbeitsvertrag festgelegt wurde, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Lohn weiter zu zahlen, während der Arbeitnehmer das kranke Kind pflegt. Falls der Arbeitgeber doch Geld zahlt, hat man kein Anspruch auf Krankengeld. Falls kein Geld vom Arbeitgeber gezahlt wird, gilt es, Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Dies beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettolohns.

Bildquelle: Rido – 450568075 / Shutterstock.com