Was ist bei einer Unfallversicherung zu beachten?

Grundsätzlich ist eine Unfallversicherung ausschließlich dafür gedacht, die Kosten von bleibenden Unfallfolgen abzudecken. Die Kosten einer einfachen Verletzung, etwa ein gebrochenes Bein, oder die Folgen einer Erkrankung sind nicht gedeckt.

Jedoch kann eine Unfallversicherung eine kostengünstige Möglichkeit sein, einen gewissen Versicherungsschutz für Kinder, Schüler, Studenten und Berufslose zu etablieren. Wichtig ist, eine hohe Versicherungssumme als Deckung für Invalidität durch einen Unfall zu vereinbaren.

In welchen Fällen zahlt die Unfallversicherung?

Eine dauerhafte Behinderung verursacht durch einen Unfall ist Voraussetzung dafür, Geld von der Unfallversicherung zu berkommen. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis. Als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung, der voraussichtlich länger als drei Jahre lang besteht und keinerlei Besserung zu erwarten ist. Das bedeutet, auch wenn Sie einen Unfall haben, der sie wochenlang ins Krankenhaus beziehungsweise in ein Rehabilitationsprogramm bringt, ist nichts von diesen Kosten durch die Unfallversicherung gedeckt. Sollte sich jedoch auch durch eine Rehabilitation ein körperlicher Schaden, beispielsweise ein steifes Knie, nicht mehr kurieren lassen, greift die Unfallversicherung.

Wieviel wird ausbezahlt?

Die tatsächlich ausbezahlte Versicherungsleistung hängt vom Ausmaß der Invalidität ab. Je höher der Invaliditätsgrad nach einem Unfall, desto mehr Geld wird ausbezahlt. Da geringe Beeinträchtigungen häufiger sind, sollte Ihre Versicherung Invalidität ab 1 Prozent berücksichtigen.

Die Grundidee ist, Kosten für beispielsweise einen rollstuhlgerechten Umbau eines Hauses abdecken zu können. Dennoch kann das Risiko einer Schwerbehinderung allein durch eine Unfallversicherung nicht völlig abgedeckt werden. Invalidität durch Krankheit tritt statistisch häufiger auf als durch Unfälle verursachte Behinderung. Auch bei leichten Verletzungen greift eine Unfallversicherung nicht.

Wann sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen?

Wenn Sie in einem Beruf tätig sind, der hohe Unfallrisiken birgt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhafte körperliche Schäden verursachen könnten, kann eine Unfallversicherung durchaus von Nutzen sein. Beispiele wären Tätigkeiten, die den täglichen Gebrauch eines zweirädrigen Fahrzeugs verlangen, wie etwa Fahrradbote oder Motorradstreifendienst. Hier ist die Verletzungsgefahr und dauerhaften körperlichen Schäden durch Unfälle statistisch gesehen viel höher als bei Kraftwagen.

Wenn Sie sich generell gegen den Fall einer Invalidität, egal ob durch Krankheit oder Unfall verursacht, absichern wollen, können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese deckt Verdienstausfälle ab, wenn Sie Ihre aktuelle Tätigkeit mindestens sechs Monate lang nicht ausüben können, egal ob durch Krankheit, Unfall oder psychische Krankheiten.

Unfallversicherung und Extremsport

Wenn Sie regelmäßig Extremsport betreiben, sollten Sie über eine Unfallversicherung nachdenken. Bei einigen Sportarten, beispielsweise Kitesurfen, Tauchen oder Fallschirmspringen kann dies durch den Risikozuschlag jedoch teurer werden. Auch sind bei vielen Versicherungen Unfälle bei Flug- oder Rennsport und anderen gefährlichen Freizeitaktivitäten grundsätzlich ausgeschlossen.

Sollten Sie unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, kann es ebenfalls schwieriger sein, eine Unfallversicherung abzuschließen. Zum Beispiel kann Diabetes den Heilungsprozess einer Unfallverletzung verzögern oder für längerfristige körperliche Schäden mit verantwortlich sein.

Unfallversicherung für Kinder, Studenten und Berufslose

Kinder, Schüler, Studenten und Personen ohne Beruf können naturgemäß keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Hier ist eine Unfallversicherung eine gute Möglichkeit, gewissen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls und daraus folgender Invalidität zu haben.

Bei Kindern sollte jedoch beachtet werden, dass auch hier nur selten Unfälle bleibende Folgeschäden verursachen. Auch können Eltern im Falle einer Behinderung ihres Kindes mit staatlicher Unterstützung und Leistungen aus Förderprogrammen rechnen.

Was ist bei einer Unfallversicherung wichtig?

Da eine Unfallversicherung die schweren körperlichen Folgeschäden eines Unfalls bis zu Ihrem Lebensende abdecken soll, ist vor allem eine hohe Versicherungssumme wichtig. Experten empfehlen, dass eine Unfallversicherung mindestens über die Summe von 100.000 Euro abgeschlossen werden sollte.

Außerdem wird je nach Invaliditätsgrad nur ein Teil der vereinbarten Summe bezahlt. Ihr Vertrag sollte also bereits bei einem Prozent Beeinträchtigung eine bestimmte Summe auszahlen. Haben Sie einen hohe Versicherungssumme vereinbart, ist damit auch gesichert, dass Sie bereits bei geringer Beeinträchtigung eine nennenswerte Auszahlung erhalten.

Progression und Gliedertaxe

Bei Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie zusätzliche Vereinbarungen überprüfen, wie etwa Progression und Gliedertaxe Die Vereinbarung einer Progression erlaubt es, bei einer schweren Behinderung ein Vielfaches der vereinbarten Versicherungssumme zu erhalten. Die sogenannte Gliedertaxe bestimmt, wie hoch die Auszahlungssumme bei Funktionsverlust oder völligem Verlust eines bestimmten Körperteils ist. Bezeichnend sind hier allerdings auch die unterschiedlichen Invaliditätsgrade. Verleichen Sie daher bei den einzelnen Anbietern, wie hoch die Leistungen bei Verlust von Gehör, Fuß und Arm wären. Sind mehrere Körperteile durch einen Unfall irreparabel verletzt, werden die einzelnen Invaliditätsgrade üblicherweise addiert.

Zusatzvereinbarungen

Es gibt einige weitere Punkte, die bei Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages zu überlegen wären. Hier einige Beispiele:

  • Erhöhte Kraftanstrengung, Bewußtseinsstörung
    Grundsätzlich ist die Unfallversicherung für von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse gedacht. Erhöhte Kraftanstrengung sollte daher ebenfalls im Vertrag eigens erwähnt werden, ebenso wie ein Unfall ausgelöst durch eine Bewusstseinsstörung durch Infarkt, Ohnmacht, epileptischer Anfall, Schlaganfall oder ausgelöst durch Medikamente. Ist jedoch Alkohol im Spiel, gilt ab einer gewissen Promilleanzahl kein Versicherungsschutz mehr.
  • Zeckenbiss
    Da auch eine dauerhafte Körperbehinderung durch Insektenstiche oder einen Zeckenbiss (Borreliose) ausgelöst werden kann, sollte dies ebenfalls in einen Vertrag aufgenommen werden.
  • Kosmetischer Eingriff
    Sie können in Ihrem Vertrag auch festlegen, dass Ihre Unfallversicherung die Kosten für wiederherstellende kosmetische Eingriffe übernimmt. Das wäre beispielsweise zum Tragen, wenn ein Unfall schweren Brandverletzungen im Gesicht verursacht hat.
  • Rettungseinsatz
    Einige Anbieter haben auch Beteiligung an den Kosten von Rettungseinsätzen (etwa Bergrettung mittels Hubschrauber) im Programm.
  • Fristen
    Üblicherweise werden Gesundheitsschäden anerkannt, die innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall auftreten, von einem Arzt bestätigt und der Versicherung mitgeteilt werden. Einige Anbieter verlängern diese Frist auf 18 Monate und länger.
  • Todesfallsumme
    Die ausdrückliche Vereinbarung einer Todesfallsumme kann nicht nur Hinterbliebenen helfen. Dieser Betrag kann dem Versicherten auch bei Überleben des Unfalls als Vorschuss für die eigentliche Versicherungssumme ausbezahlt werden. Das ist beispielweise dann nötig, wenn eine dauerhafte Invalidität zwar feststeht, jedoch deren Ausmaß noch ungewiss ist und sich daher die Auszahlung der eigentlichen Versicherungssumme verzögert.

Gesetzliche und teilweise Unfallversicherung

Sie sollten Erkundigungen einholen, ehe Sie einen Unfallversicherungsvertrag abschließen. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Sportvereines sind, besteht möglicherweise bereits eine teilweise Unfallversicherung für Sie. Bleibende Folgen durch Unfälle bei der Arbeit, in der Universität oder beim Ehrenamt beziehungsweise auf dem Weg dorthin sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Sollte durch einen Unfall eine schwere körperliche Behinderung eintreten, gibt es auch staatliche Förderprogramme von der gesetzlichen Rentenversicherung, den Integrationsämtern oder der Pflegekasse, um beispielsweise Ihr Haus oder Auto behindertengerecht umbauen zu lassen. Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Stützgriffe für das Bad werden von der Krankenkasse finanziert.