Krankenhauszusatzversicherungen

Krankenhauszusatzversicherungen, auch stationäre Zusatzversicherungen genannt, sind private Krankenzusatzversicherungen. Deren Zweck ist es, den Versicherten eine komfortablere Unterbringung im Krankenhaus und eine optimale medizinische Versorgung durch den Chefarzt zu sichern. Diese Versicherung macht unabhängig von gewissen begrenzten Ressourcen der gesetzlichen Krankenkassen und kommt für Behandlungsmethoden außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse auf.

Leistungen der gesetzlichen Versicherung

Allgemeinen Krankenhausleistungen für alle Versicherten sind alle medizinisch zweckmäßigen und notwendigen Behandlungen, wie die medizinische Versorgung durch diensthabenden Ärzte, Unterkunft, Pflege und Verpflegung im Krankenhaus. Gesetzlich Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, müssen auch eine Zuzahlung an das Krankenhaus leisten. Diese beträgt 10 Euro pro Tag für die maximale Zeitspanne von 28 Tagen im Jahr. Kosten für eine Behandlung durch den Chefarzt oder in einer Spezialklinik müssen gesetzlich Versicherte selbst tragen. In diesen Fällen kann sich eine Krankenhauszusatzversicherung lohnen.

Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung

Die Krankenhauszusatzversicherung geben den gesetzlichVersicherten den Status von Privatpatienten. Das bdeutet, die Versicherung bezahlt alle Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung selbst zu tragen wären. Die Zusatzversicherten erhalten auf alle Fälle eine Behandlung durch den Chefarzt und können sich für eine Variante mit Einbett- oder Zweitbettzimmer entscheiden. Abgedeckt werden ausschließlich anfallende Zusatzkosten für stationäre Operationen und Krankenhausaufenthalte.

Es gibt Versicherungsvarianten ohne und mit Wartezeit-Regelungen, stationäre Zusatzversicherungen für alle Krankenhausaufenthalte oder nur für Krankenhausbehandlungen bestimmter schwerer Erkrankungen sowie Varianten, welche auch Krankenhaustagegeld versprechen.

Voraussetzungen für eine Krankenhauszusatzversicherung

Gesundheitsprüfung
Bei vielen Versicherungen ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, ehe eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen werden kann. Bestehende Krankheiten, Übergewicht oder ein ungesunder Lebenswandel können dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft einen Risikoaufschlag berechnet oder den Antrag ablehnt. Es gibt Versicherungen ohne Gesundheitsüberprüfung und Verträge, die nur Leistungen nach einem Unfall beinhalten.

Wartezeit
Die übliche Wartezeit für Versicherungsnehmer kann drei bis acht Monate betragen. Meistens gibt es eine private Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit nur bei einem Unfall. Es gibt auch Varianten ohne Wartezeit, wenn der Versicherte eine ärztliche Bestätigung für einen perfekten Gesundheitszustand vorlegen kann. Diese Untersuchungen müssen die Versicherungsnehmer jedoch selbst bezahlen.

Was zu beachten ist

Krankenhauszusatzversicherungen sollten grundsätzlich in jungen Jahren abgeschlossen werden, da ältere Versicherungsnehmer höhere Prämien bezahlen müssen. Da es viele unterschiedliche Anbieter für eine private Krankenhauszusatzversicherung mit vielen unterschiedlichen Verträgen und Tarifen gibt, sollte sich im Vorfeld informieren, welche Leistungen von den Anbietern übernommen werden. Denn nicht jeder beliebige Krankenhausaufenthalt oder operative Eingriff ist versichert. Es gibt Varianten, die auf die Absicherung der Behandlung von genau definierten schweren Krankheiten wie Krebs, Hirninfarkt, Schlaganfall setzen. Auch die Zielgruppe ist wichtig, eine private Krankenhauszusatzversicherung für ein Kind sollte beispielsweise Rooming-In-Leistungen (oft bis zum 14. Lebensjahr) beinhalten.