Krankentagegeldversicherungen

In Deutschland sind Krankentagegeldversicherungen freiwillige Zusatzsversicherungen, um mögliche Einkommensausfälle im Krankheitsfall auszugleichen. Häufig nehmen Angestellte, Freiberufler und Selbständige eine derartige Krankentagegeldversicherung in Anspruch. Die Höhe des Versicherungsbeitrags bestimmt eine im Vorhinein festgelegte Summe der Versicherungsleistung, nicht die Summe eines eintretenden Schadens. Bei Privatversicherten gehört die Krankentagegeldversicherung zum Standard, jedoch nutzen sie nur wenige gesetzlich Krankenversicherte, obwohl sie sinnvoll ist und zusätzlichen Versicherungsschutz bietet.

Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Das Krankentagegeld von der privaten Versicherung unterscheidet sich vom Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld können nur gesetzlich Krankenversicherte beanspruchen. Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld und sollten daher eine Versicherung für Krankentagegeld abschließen.

Das Krankenhaustagegeld wiederum ist eine zusätzliche Leistung, bezahlt bei einem medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Pro Tag gibt es von der Versicherung einen im Vorhinein vereinbarten Betrag. Eine derartige Krankenhaustagegeld-Versicherung kann man auch gemeinsam mit einer privaten Unfallversicherung oder einer privaten Krankenzusatzversicherung abschließen.

Voraussetzungen für Krankentagegeldversicherungen

Die private Krankentagegeldversicherung setzt vollständige Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall und eine medizinisch notwendige Heilbehandlung voraus. Ein ärztliches Attest ist notwendig, das die Versicherten völlig arbeitsunfähig sind und keinerlei berufliche Tätigkeit ausüben. Schon eine Beschäftigung zur beruflichen Wiedereingliederung kann zum Stopp der Versicherungsleistung aus der privaten Krankentagegeldversicherung führen.

Wann eine Krankentagegeldversicherung?

Das Krankentagegeld ist für privat Krankenversicherte unverzichtbar und dient vor allem Selbständigen als Absicherung ihrer Arbeitskraft. Denn sie erhalten weder Krankengeld noch eine gesetzliche Lohnfortzahlung. Das Krankentagegeld dient auch Arbeitnehmern, die kein Krankengeld erhalten und nach den gesetzlichen sechs Wochen Lohnfortzahlung eine Einkommensabsicherung wollen.

Auch gesetzlich Krankenversicherte können eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeld abschließen, um etwaige Versorgungslücken zu schließen. Das gilt besonders für jene, die mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 Euro brutto verdienen. Das gesetzliche Krankengeld ist in jedem Fall um etwa 20 Prozent niedriger als das Nettoeinkommen. Sollte diese Lücke zum Bestreiten des Lebensunterhalts zu groß sein, ist ein Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll.