Was ist die Ersatzkasse?

Die Gesetzlichen Krankenkassenarten in Deutschland sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Ersatzkasse.

Wie entstand die Ersatzkasse?

Die Entstehung dieser sechs unterschiedlichen Krankenkassenarten ist historisch bedingt. Die Bezeichnung „Ersatzkasse“ ist etwas veraltet. Sie stammt aus Zeiten Bismarcks, als es in Deutschland sogenannte Primärkassen als erste Sozialversicherung gab. Diese konnten versicherungspflichtige Bürger als berufsständische Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Handwerker waren traditionsgemäß in einer Innungskrankenkasse versichert. Alle anderen Arbeiter und Angestellte konnten ersatzweise für die Pflichtzuweisung eine der damals zahlreichen freiwillig organisierten Hilfskassen wählen. Eine derartige Hilfskasse oder Ersatzkasse musste mindestens 1000 Mitglieder haben.

Um 1936 konnte eine Ersatzkasse beispielsweise ausschließlich Arbeiter oder Angestellte bedienen und durfte keine neuen nicht versicherungspflichtigen Mitglieder aufnehmen. Früher entschied eher der ausgeübte Beruf, die Betriebs- oder Ortszugehörigkeit über die Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse. Seit 1996 gilt jedoch das Prinzip der freien Wahl. Es gab auch einige Änderungen bei den Ersatzkassen und deren Beschränkungen. Geblieben ist das Prinzip der Selbstverwaltung. Bei den Ersatzkassen werden die Versichertenvertreter alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen bestimmt. Früher war das zu 100 Prozent durch Versichertenvertreter, heute sind die Verwaltungsräte sowohl mit Versichertenvertretern als auch Vertretern der Arbeitgeber besetzt.

Die Vorteile der Ersatzkassen

Ersatzkassen sind Beispiel gelebter Demokratie. Denn die Versicherten entscheiden durch ihre gewählten Verwaltungsräte über wesentliche Belange der Kasse. Grundsätzlich ist die Selbstverwaltung das Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Selbstverwaltung ermöglicht Kontrolle für Vorstände und Verwaltungen der Krankenversicherungsträger sowie demokratische Mitsprache der Versicherten. Ersatzkassen verwalten sich selbst durch Versichertenvertreter. Diese werden alle sechs Jahre bei den sogenannten Sozialwahlen durch die Kassenmitglieder gewählt. Deutsche Ersatzkassen versichern rund 28 Millionen Menschen und haben etwa 22 Millionen Mitglieder.

Durch diverse Reformprozesse können Ersatzkassen nun auch mit einer Krankenkasse einer anderen Kassenart fusionieren. Nach einer derartigen Fusion bleibt die Vertreterversammlung der neuen Kasse paritätisch mit Arbeitgeber- und Mitgliedervertretern besetzt.

Ersatzkassen-Landesvertretungen und der Zentralverband

Der Interessenverband für die Ersatzkassen auf Bundes- und Landesebene ist der Verband der deutschen Ersatzkassen (vdek). Dessen sechs Mitglieder sind Barmer Ersatzkasse, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse und Techniker Krankenkasse. Es gibt außerdem 15 Landesvertretungen und die vdek-Geschäftsstelle Westfalen-Lippe in Dortmund.

Die vdek-Leitung hat ein hauptamtlicher Vorstand über. Ansonsten hat die vdek-Mitgliederversammlung die wichtigste Aufgabe der Selbstverwaltung. Sie besteht aus 36 ehrenamtlichen Vertretern der Ersatzkassen. Diese gewählten Vertreter oder Selbstverwalter stammen aus den Verwaltungsräten der Mitgliedskassen. In dieser Mitgliederversammlung des Verbandes werden die Verbandsvorsitzenden sowie die stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt.