Wiedereingliederung nach Krankheit

 Je nachdem wie schwerwiegend und langwierig eine Krankheit ist, fällt es Arbeitnehmern und Patienten unterschiedlich schwer, zurück in den Beruf zu finden. Die Wiedereingliederung nach Krankheit erfolgt im besten Fall stufenweise, um die Situation für die Beschäftigten auf lange Sicht stabil zu halten. Hier hat sich zum Beispiel das Hamburger Modell entwickelt, das dafür einsteht, dass Patienten Übergangsgeld und Krankengeld erhalten, um in Ruhe von einer Krankheit zu genesen.

Wiedereingliederung nach Krankheit
Wiedereingliederung © lassedesignen

 Stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit

Alternativ bezeichnet man die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag auch als das Hamburger Modell. Beschäftigte, die gerade arbeitsunfähig sind, sollen sich Stück für Stück wieder an die Belastungen gewöhnen, um möglichst nahtlos ihren Job wieder anzufangen. Ein wichtiger Ansprechpartner bildet hier der Arzt, denn dieser wird nur in Abstimmung mit dem Chef und den Patienten einen reibungslosen und risikolosen Wiedereinstieg unterschreiben.

Rehabilitation. Genesung. Wiedereingliederung.

Insbesondere bei schweren Erkrankungen ist von einer Rehabilitation die Rede. Wir nehmen Bezug auf die schonenden Stufen, die insbesondere nach einer langen und schweren Erkrankung folgen. Das Krankengeld oder das Übergangsgeld bietet hier eine finanzielle Absicherung, die vor Verschuldung schützt.

Jen nach Prognose und Fähigkeiten ist der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, Ihnen die Chance zu geben, stufenweise wieder in den Job einzusteigen. Die Arbeitnehmer und Patienten selbst können entscheiden, ob sie dem Vorschlag der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen. Wobei wir an dieser Stelle vermerken, dass eine Ablehnung negative Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Fall ist  nicht davon auszugehen, dass die Zahlung des Krankengeld dann weiter erfolgt.

Sie sollten ganz genau überlegen, bevor Sie eine Maßnahme zur Wiedereingliederung ablehnen.

Was ist Übergangsgeld?

Oftmals ist nicht vom Krankengeld, sondern vom Übergangsgeld die Rede. Das sind die monatliche, feste Zahlungen, die Sie erhalten, in der Zeit der Krankheit. Es ist die Pflicht der gesetzlichen Krankenkasse, das zugesicherte Krankengeld zu zahlen. Vorausgesetzt Sie haben es rechtzeitig beantragt. Dabei gelten ja auch feste Abgabefristen.

Ein Krankenschein geht innerhalb der ersten drei Tage der Krankschreibung bei Ihrem Chef ein und spätestens nach 7 Tagen bei der Krankenkasse. Andernfalls ergeben sich Verschiebungen bei der Zahlung von Krankengeld. Nehmen Sie diese Fristen auf keinen Fall auf die leichte Schulter, Sie würden sonst unnötige Risiken eingehen.

 Voraussetzungen für stufenweise Wiedereingliederung und Übergangsgeld

Schlussendlich springt dann die gesetzliche Rentenversicherung ein, wenn es um die Wiedereingliederung und das Übergangsgeld geht. Doch dafür gelten auch bestimmte Voraussetzungen.

  1. Zum einen darf die Wiedereingliederung nicht länger als vier Wochen andauern.
  2. Zum anderen besteht eine Notwendigkeit medizinischer Rehabilitation, um den Übergang in den Job überhaupt erst zu ermöglichen.

Wie steht es um Arbeitnehmer und Schwerbehinderte?

Für die Wiedereingliederung von Schwerbehinderten und Behinderten gelten gesonderte Grundsätze. Auch hier gibt es spezifische ärztliche Bescheinigungen. Ihr behandelnder Arzt muss dem Plan aus gesundheitlicher Sicht zustimmen und definiert konkrete Arbeiten, die Ihnen zuzumuten sind. Außerdem gibt Ihr Arzt eine Prognose darüber ab, wann Sie wieder voll einsatzfähig wären.

Im Nachhinein wird dann der Arbeitgeber erst entscheiden, ob er Ihnen auch weiterhin die Beschäftigung zumuten kann.

Stufenplan zur Wiedereingliederung

In diesem Zusammenhang steht auch der Stufenplan als Basis für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach Krankheit. Tatsächlich gibt es bestimmte Gesetze und Regeln, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft herausgegeben wurden, um bei der stufenweisen Einführung zu helfen. Dennoch müssen Chef und Patient zustimmen und einer Meinung sein.

Fehlt eine schriftliche Zustimmung, kann die Wiedereingliederung nicht erfolgen.

Demzufolge muss der Stufenplan auch auf Ihre bisherige Arbeit eingehen und die belastbaren Tätigkeiten aufführen.

Die wichtigsten Punkte in einem Stufenplan auf einen Blick

Über den gesamten Zeitraum hinweg erfolgt eine Begleitung durch Ihren behandelnden Facharzt. Er muss den Arbeitgeber und die Krankenkasse stets über den Gesundheitszustand des Patienten informieren. Ergibt sich eine negative Prognose oder läuft nicht alles, wie Sie es geplant haben? Dann kann ein Stufenplan auch scheitern. Dennoch behalten Sie alles auf diese Weise im Griff. Die folgenden Unterpunkte gehören in den Stufenplan zur Wiedereingliederung:

  •  zunächst definieren Sie die Zeit des Plans bzw. der Maßnahme,
  •  danach folgen Details zu jeder Stufe,
  •  jedem Teilnehmer muss ein Recht auf Rücktritt zugesprochen werden,
  •  im Stufenplan enthalten ist das Arbeitsentgelt,
  •  zudem erfolgt ein ruhendes Arbeitsvertrags sowie
  • berechtigte Gründe für einen Abbruch.

Fazit – Wiedereingliederung nach Krankheit

Jeder Stufenplan zur Wiedereingliederung ist dann beendet, wenn der Arbeitnehmer voll belastbar ist und in seinen Job zurückkommt. Dennoch kann ein solcher Stufenplan auch scheitern. Über die Dokumentation und die Atteste des Arztes geht aber kein Arbeitnehmer ein Risiko ein. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Regeln, die wiederum die medizinischen Maßnahmen und die Rehabilitation definieren. Um sich möglichst ungestört auf die Genesung zu konzentrieren, gibt es in dieser Zeit ein Überbrückungsgeld oder auch das bekannte Krankengeld.

All diese Maßnahmen stehen jedoch in direktem Zusammenhang mit einer rechtzeitigen Abgabe der Krankenscheine und einer ordentlichen Krankmeldung. Andernfalls ergeben sich bereits zu Anfang enorme Probleme, die eine Wiedereingliederung fast unmöglich machen.